Siegel des Department of Justice — South CaliforniaDepartment of JusticeSouth California
Rechtsgrundlage

Das Gesetzbuch

Die verbindliche Rechtsgrundlage des South California — 169 Paragraphen in 7 Gesetzbüchern. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

169 Paragraphen — Haftangaben in „Haftmonaten" (RP-Einheit), Geldstrafen in USD.

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 200Mord
Verbrechen

Wer einen anderen Menschen aus Mordlust, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder zur Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat vorsätzlich tötet, wird wegen Mordes bestraft. Der Mord ist das schwerste Kapitalverbrechen dieses Gesetzbuchs; der Versuch ist strafbar und wird der vollendeten Tat in der Ahndung angenähert. Auf lebenslange Freiheitsstrafe als Höchststrafe des Serverrechts ist nur bei besonderer Schwere der Schuld zu erkennen, insbesondere bei mehreren Opfern oder ausgesuchter Grausamkeit. Die vollständige Aktenführung und die Sicherung der Beweiskette obliegen dem Department of Justice, das das Verfahren vor dem Superior Court of South California bis zum Abschluss führt.

480 Haftmonate $250.000

Hinweis: Regelstrafrahmen sehr hoch. Lebenslange Freiheitsstrafe (RP-Höchststrafe, 600 Haftmonate) nur bei besonderer Schwere der Schuld. Keine Bewährung, keine Verjährung; Versuch strafbar.

§ 201Mord an Amtsträgern, Beamten und DOJ-Mitarbeitern
Verbrechen

Wer einen Richter oder Staatsanwalt des Superior Court, einen Bediensteten des Department of Justice, der DEA oder des U.S. Marshals Service oder einen Beamten des LAPD oder LASD während oder wegen der Ausübung seines Dienstes vorsätzlich tötet, wird nach dieser Vorschrift bestraft. Die Tötung eines Hoheitsträgers gilt als besonders schwerer Angriff auf die staatliche Ordnung des South California und begründet regelmäßig die Annahme besonderer Schwere der Schuld. Der Versuch ist strafbar; Bewährung und vorzeitige Entlassung sind ausgeschlossen. Der erhöhte Schutz staatlicher Funktionsträger befreit diese ihrerseits nicht von eigener Strafbarkeit — eine parlamentarische oder dienstliche Immunität besteht nicht.

600 Haftmonate $300.000

Hinweis: Höchste Strafandrohung des Abschnitts; lebenslange Freiheitsstrafe. Keine Verjährung, keine Bewährung. Gilt gleichermaßen für Tötungen durch Amtsträger (Gleichbehandlungsgrundsatz).

§ 202Totschlag
Verbrechen

Wer einen anderen Menschen vorsätzlich tötet, ohne dass die Mordmerkmale des § 200 vorliegen, wird wegen Totschlags bestraft. Erfasst ist die vorsätzliche Tötung im Affekt oder aus einer Konfliktlage heraus, sofern es an niedrigen Beweggründen und weiteren qualifizierenden Merkmalen fehlt. Der Versuch ist strafbar. Die Einordnung als Mord oder Totschlag trifft allein das Gericht auf Grundlage der vom Department of Justice vorgelegten Ermittlungsakte.

300 Haftmonate $120.000

Hinweis: Grundtatbestand der vorsätzlichen Tötung; Abgrenzung zum Mord nach den Mordmerkmalen des § 200. Versuch strafbar.

§ 203Minder schwerer Totschlag
Verbrechen

Ein minder schwerer Fall des Totschlags liegt vor, wenn der Täter ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte schwere Beleidigung oder Misshandlung des Opfers zum Zorn gereizt und hierdurch zur Tat hingerissen worden ist oder wenn sonstige den Unrechts- und Schuldgehalt erheblich mindernde Umstände vorliegen. Die Strafe ist gegenüber dem Totschlag deutlich herabzusetzen. Eine bloße Berufung auf Wut oder Rache genügt nicht; die mindernden Umstände sind aktenkundig festzustellen.

150 Haftmonate $60.000

Hinweis: Privilegierung des Totschlags; setzt eine vom Opfer verschuldete Provokation oder vergleichbare schuldmindernde Umstände voraus. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten.

§ 204Fahrlässige Tötung
Vergehen

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines anderen Menschen verursacht, wird nach dieser Vorschrift bestraft. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr oder im Beruf erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und den Eintritt des Todes bei pflichtgemäßer Vorsicht hätte vorhersehen und vermeiden können. Bei grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung besonderer Berufspflichten oder bei Tötung mehrerer Menschen ist das Strafmaß deutlich zu erhöhen. Neben der Freiheits- oder Geldstrafe kommen Berufs- oder Tätigkeitsverbote sowie der Entzug staatlicher Erlaubnisse in Betracht.

72 Haftmonate $40.000

Hinweis: Kein Tötungsvorsatz. Strafschärfung bei grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Berufspflichten; Fahr- oder Berufsverbot möglich.

§ 205Einfache Körperverletzung
Vergehen

Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird wegen Körperverletzung bestraft. Erfasst wird jede über eine bloße Unerheblichkeit hinausgehende Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens oder der körperlichen Unversehrtheit. Der Versuch ist strafbar. In minder schweren Fällen kann von einer Freiheitsstrafe abgesehen und auf Geldstrafe, Schadensersatz oder Sozialstunden erkannt werden.

30 Haftmonate $8.000

Hinweis: Grundtatbestand der Körperverletzung. In leichten Fällen vorrangig Geldstrafe, Schadensersatz oder Sozialstunden (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

§ 206Gefährliche Körperverletzung
Verbrechen

Wer die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs, durch einen hinterlistigen Überfall, gemeinschaftlich mit einem anderen Beteiligten oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird wegen gefährlicher Körperverletzung bestraft. Die gesteigerte Gefährlichkeit der Begehungsweise rechtfertigt die Einordnung als Verbrechen. Der Versuch ist strafbar; das Mitführen einer Schusswaffe wirkt strafschärfend und zieht deren Einziehung nach sich.

120 Haftmonate $30.000

Hinweis: Qualifikation zu § 205. Waffe, gefährliches Werkzeug oder gemeinschaftliche Begehung erforderlich; Einziehung der Tatwaffe.

§ 207Schwere Körperverletzung
Verbrechen

Wer durch die Körperverletzung bewirkt, dass das Opfer ein wichtiges Körperglied, das Sehvermögen, das Gehör, die Sprache oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, dauerhaft entstellt, gelähmt oder in erheblicher Weise dauernd erwerbsunfähig wird, wird wegen schwerer Körperverletzung bestraft. Maßgeblich ist der Eintritt einer schweren, in der Regel dauerhaften Folge. Der Versuch ist strafbar. Neben der Freiheitsstrafe ist regelmäßig Schadensersatz zugunsten des Opfers festzusetzen.

180 Haftmonate $50.000

Hinweis: Schwere, in der Regel dauerhafte Folge erforderlich. Versuch strafbar; Schadensersatzpflicht gegenüber dem Opfer.

§ 208Körperverletzung mit Todesfolge
Verbrechen

Verursacht der Täter durch eine vorsätzliche Körperverletzung wenigstens fahrlässig den Tod des Opfers, so wird er wegen Körperverletzung mit Todesfolge bestraft. Erforderlich ist ein unmittelbarer Ursachenzusammenhang zwischen der Verletzungshandlung und dem eingetretenen Tod. Die Erfolgsqualifikation steht im Unrechtsgehalt zwischen der schweren Körperverletzung und den vorsätzlichen Tötungsdelikten und wird entsprechend streng geahndet.

240 Haftmonate $90.000

Hinweis: Erfolgsqualifikation: Verletzungsvorsatz, mindestens Fahrlässigkeit hinsichtlich der Todesfolge. Abgrenzung zum Totschlag durch fehlenden Tötungsvorsatz.

§ 209Aussetzung
Verbrechen

Wer einen Menschen in eine hilflose Lage versetzt oder ihn in einer solchen Lage im Stich lässt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist, und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird wegen Aussetzung bestraft. Das Delikt schützt vor der Preisgabe schutzbedürftiger Personen. Führt die Tat zu einer schweren Gesundheitsschädigung oder zum Tod des Opfers, ist das Strafmaß erheblich zu erhöhen.

100 Haftmonate $28.000

Hinweis: Konkretes Gefährdungsdelikt mit Garantenstellung oder Obhutspflicht. Deutliche Strafschärfung bei schwerer Folge oder Todeseintritt.

§ 210Unterlassene Hilfeleistung
Vergehen

Wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich wäre, wird nach dieser Vorschrift bestraft. Zumutbar ist regelmäßig zumindest das Absetzen eines Notrufs an den Rettungsdienst, das LAPD oder das LASD. Wer einen Unfall- oder Tatort unbefugt verlässt oder die Rettung Dritter behindert, wird gleichermaßen erfasst.

18 Haftmonate $5.000

Hinweis: Echtes Unterlassungsdelikt; Zumutbarkeit erforderlich. Behinderung von Hilfsmaßnahmen steht dem Unterlassen gleich.

§ 211Angriff auf Rettungs- und Einsatzkräfte
Verbrechen

Wer Angehörige des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, Notärzte, Sanitäter oder sonstige Helfer, die bei Unglücksfällen oder Notlagen Hilfe leisten, während ihres Einsatzes tätlich angreift, mit Gewalt behindert oder bedroht, wird nach dieser Vorschrift bestraft. Der Tatbestand schützt die ungehinderte medizinische und technische Nothilfe für die Bevölkerung des South California. Das Mitführen oder der Einsatz von Waffen, die gemeinschaftliche Begehung sowie die Herbeiführung einer Gesundheitsschädigung begründen einen besonders schweren Fall. Die tateinheitliche Verfolgung nach den Körperverletzungsdelikten bleibt unberührt.

84 Haftmonate $22.000

Hinweis: Eigenständiger Schutz von Rettungs- und Einsatzkräften. Waffengebrauch oder Gruppenangriff als besonders schwerer Fall; Idealkonkurrenz mit §§ 205 ff.

§ 212Freiheitsberaubung
Vergehen

Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise seiner persönlichen Fortbewegungsfreiheit beraubt, wird wegen Freiheitsberaubung bestraft. Die Dauer der Entziehung sowie eine dadurch verursachte schwere Gesundheitsschädigung wirken strafschärfend. Der Versuch ist strafbar. Nimmt ein Amtsträger die Freiheitsentziehung ohne gesetzliche Grundlage vor, ist die Tat als Amtsdelikt verschärft zu ahnden.

60 Haftmonate $15.000

Hinweis: Strafschärfung bei langer Dauer oder schwerer Folge. Rechtswidrige Ingewahrsamnahme durch Amtsträger verschärft strafbar (keine Immunität).

§ 213Entführung
Verbrechen

Wer sich einer anderen Person durch List, Drohung oder Gewalt bemächtigt und sie an einen anderen Ort verbringt, um sie in eine hilflose Lage zu bringen oder für eigene Zwecke auszunutzen, wird wegen Entführung bestraft. Erschwerend wirken die Verbringung über die Grenzen des Zuständigkeitsbereichs, die längere Dauer sowie die Beteiligung mehrerer Täter. Der Versuch ist strafbar. Fahndung und Vollstreckung obliegen regelmäßig dem U.S. Marshals Service.

180 Haftmonate $60.000

Hinweis: Bemächtigung und Ortsveränderung erforderlich; Versuch strafbar. Fahndung durch den USMS.

§ 214Geiselnahme
Verbrechen

Wer einen Menschen entführt oder sich seiner bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod, einer schweren Körperverletzung oder einer länger dauernden Freiheitsentziehung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, wird wegen Geiselnahme bestraft. Der Ausnutzung einer bereits geschaffenen Zwangslage steht deren Herbeiführung gleich. Führt die Tat zum Tod der Geisel, ist auf die Höchststrafe zu erkennen. Die unversehrte Freilassung der Geisel aus freien Stücken kann strafmildernd berücksichtigt werden.

300 Haftmonate $100.000

Hinweis: Bemächtigung zu Nötigungszwecken. Höchststrafe bei Tod der Geisel; tätige Reue durch unversehrte Freilassung strafmildernd.

§ 215Erpresserischer Menschenraub
Verbrechen

Wer einen Menschen entführt oder sich seiner bemächtigt, um die Sorge des Opfers oder eines Dritten um dessen Wohl zu einer Erpressung, insbesondere zur Zahlung eines Lösegeldes, auszunutzen, wird wegen erpresserischen Menschenraubs bestraft. Die Tat wird als schweres Verbrechen gegen die persönliche Freiheit und das Vermögen geahndet. Der Versuch ist strafbar; erlangte Vermögenswerte unterliegen der Einziehung. Die unversehrte Freilassung des Opfers kann strafmildernd wirken.

300 Haftmonate $120.000

Hinweis: Bemächtigung zu Erpressungszwecken. Zwingende Einziehung der Tatbeute; Strafmilderung bei tätiger Reue möglich.

§ 216Nötigung
Vergehen

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, wird wegen Nötigung bestraft. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung des Zwangsmittels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Der Versuch ist strafbar. Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn der Täter seine Stellung als Amtsträger missbraucht.

36 Haftmonate $10.000

Hinweis: Verwerflichkeit von Mittel und Zweck erforderlich; Versuch strafbar. Missbrauch einer Amtsstellung als besonders schwerer Fall.

§ 217Bedrohung
Vergehen

Wer einen anderen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens, insbesondere mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung, bedroht, wird wegen Bedrohung bestraft. Erfasst ist jede Drohung, die geeignet ist, das Sicherheitsgefühl des Opfers erheblich zu beeinträchtigen. Erfolgt die Bedrohung öffentlich, unter Vorzeigen einer Waffe oder wiederholt, ist das Strafmaß zu erhöhen. Neben der Strafe können Kontakt-, Aufenthalts- und Waffenverbote angeordnet werden.

24 Haftmonate $6.000

Hinweis: Strafschärfung bei öffentlicher, bewaffneter oder wiederholter Begehung. Kontakt-, Aufenthalts- oder Waffenverbot möglich.

§ 218Gefährliche Drohung und Einschüchterung von Zeugen und Beamten
Verbrechen

Wer einen Zeugen, ein Opfer, einen Sachverständigen oder einen Amtsträger durch Drohung mit einem empfindlichen Übel davon abzuhalten oder dafür zu bestrafen sucht, in einem Verfahren vor dem Superior Court of South California auszusagen, Anzeige zu erstatten oder dienstlich tätig zu werden, wird nach dieser Vorschrift bestraft. Die Tat gefährdet unmittelbar die Rechtspflege und den Zeugenschutz und wird als Verbrechen verfolgt. Das Mitführen von Waffen, die bandenmäßige Begehung sowie Drohungen aus einer kriminellen Organisation heraus wirken erheblich strafschärfend. Gefährdete Zeugen können in das Zeugenschutzprogramm des U.S. Marshals Service aufgenommen werden.

108 Haftmonate $35.000

Hinweis: Schutz von Zeugen, Opfern und Amtsträgern (Zeugenschutz USMS). Bandenmäßige oder bewaffnete Begehung strafschärfend; häufig tateinheitlich mit § 217.

§ 242Diebstahl
Vergehen

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen wegnimmt, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird wegen Diebstahls bestraft. Tatbestandlich sind der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams gegen den Willen des Berechtigten. Der Versuch ist strafbar. Bei Sachen von geringem Wert wird die Tat als minder schwerer Fall behandelt; die Aktenpflicht der aufnehmenden Dienststelle bleibt hiervon unberührt.

24 Haftmonate $8.000

Hinweis: Regelaufnahme durch LAPD oder LASD im Streifendienst; das DOJ übernimmt bei Serien-, Banden- oder Bezug zur organisierten Kriminalität. Geringwertigkeit (unter 250 USD) wirkt mildernd.

§ 243Schwerer Diebstahl / Einbruchdiebstahl
Verbrechen

Ein besonders schwerer Fall des Diebstahls liegt namentlich vor, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Geschäfts- oder Betriebsraum, ein Fahrzeug oder einen sonst umschlossenen Raum einbricht, einsteigt oder mit einem falschen oder widerrechtlich erlangten Schlüssel eindringt. Gleiches gilt bei der Entwendung besonders gesicherter oder hochwertiger Gegenstände sowie bei gewerbsmäßiger Begehung. Der Einbruch in bewohnte Räume wird ausnahmslos als Verbrechen verfolgt. Der Versuch ist strafbar.

90 Haftmonate $30.000

Hinweis: Wohnungseinbruchdiebstahl stets Verbrechen; im Wiederholungsfall keine vorzeitige Entlassung. Sicherstellung und Einziehung des Diebesguts.

§ 244Bandendiebstahl
Verbrechen

Wer den Diebstahl als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Diebstahl oder Raub verbunden hat, unter Mitwirkung eines weiteren Bandenmitglieds begeht, wird wegen Bandendiebstahls bestraft. Führt ein Beteiligter dabei eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mit sich, erhöht sich das Strafmaß. Bereits die Zugehörigkeit zur Bande begründet die Qualifikation, unabhängig vom Tatbeitrag im Einzelfall.

150 Haftmonate $60.000

Hinweis: Verfahren mit Bezug zur organisierten Kriminalität führt das DOJ, erforderlichenfalls unter Beteiligung der DEA. Mitführen einer Schusswaffe erhöht das Mindeststrafmaß; Kronzeugenregelung möglich.

§ 246Unterschlagung
Vergehen

Wer eine fremde bewegliche Sache, die er bereits in Besitz oder Gewahrsam hat, sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird wegen Unterschlagung bestraft. Anders als beim Diebstahl fehlt der Gewahrsamsbruch, da der Täter die Sache bereits innehat. Ist ihm die Sache anvertraut worden, liegt die schwerer wiegende veruntreuende Unterschlagung vor. Der Versuch ist strafbar.

18 Haftmonate $6.000

Hinweis: Veruntreuende Unterschlagung anvertrauter Sachen mit erhöhtem Strafrahmen; bei Amtsträgern und Bediensteten Übergang zur Untreue nach § 266.

§ 249Raub
Verbrechen

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird wegen Raubes bestraft. Kennzeichnend ist die finale Verknüpfung von Nötigungsmittel und Wegnahme. Der Versuch ist strafbar.

180 Haftmonate $75.000

Hinweis: Finalzusammenhang zwischen Nötigung und Wegnahme erforderlich. Schwere, serielle oder organisationsbezogene Fälle führt das DOJ bis zum Abschluss.

§ 250Schwerer Raub
Verbrechen

Der Raub wird als schwerer Raub verfolgt, wenn der Täter oder ein Beteiligter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt oder verwendet, das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder in die Gefahr des Todes bringt oder die Tat als Mitglied einer Bande begeht. Die Verwendung einer Schusswaffe begründet die höchste Strafstufe. Der Versuch ist strafbar.

300 Haftmonate $150.000

Hinweis: Waffenverwendung begründet die höchste Strafstufe; bei schwerem Personenschaden keine vorzeitige Entlassung. Waffenverbot als Nebenfolge.

§ 253Erpressung
Vergehen

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dessen Vermögen oder das eines Dritten schädigt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird wegen Erpressung bestraft. Der Versuch ist strafbar.

48 Haftmonate $15.000

Hinweis: Gewerbs- oder bandenmäßige Begehung wird als Verbrechen verfolgt; erlangte Vermögenswerte werden eingezogen.

§ 255Räuberische Erpressung
Verbrechen

Wird die Erpressung mit Gewalt gegen eine Person oder unter Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so wird der Täter gleich einem Räuber bestraft. Die räuberische Erpressung steht dem Raub im Unrechtsgehalt gleich und unterliegt denselben Qualifikationen. Der Versuch ist strafbar.

200 Haftmonate $90.000

Hinweis: Im Unrechtsgehalt dem Raub (§ 249) gleichgestellt; Waffeneinsatz und bandenmäßige Begehung strafschärfend.

§ 257Schutzgelderpressung
Verbrechen

Wer gewerbs- oder bandenmäßig Geschäftsinhaber, Gewerbetreibende oder Bürger unter Androhung von Gewalt, Brandstiftung, Sachbeschädigung oder sonstigen empfindlichen Übeln zu fortlaufenden Zahlungen (Schutzgeld) nötigt, wird wegen bandenmäßiger Erpressung bestraft. Die wiederkehrende Tatbegehung und die Ausnutzung einer kriminellen Organisationsstruktur wirken erheblich strafschärfend. Verfahren dieser Art führt das DOJ, bei Bezug zum Drogenmilieu unter Beteiligung der DEA.

220 Haftmonate $100.000

Hinweis: Organisierte Kriminalität; zwingende Einziehung der Tatbeute und des Organisationsvermögens. Zeugenschutz durch den U.S. Marshals Service möglich.

§ 259Hehlerei
Vergehen

Wer eine Sache, die ein anderer durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat erlangt hat, ankauft, sich oder einem Dritten verschafft, absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird wegen Hehlerei bestraft. Erfasst ist der gesamte Handel mit Diebes- und Beutegut. Gewerbsmäßiges oder bandenmäßiges Handeln erhöht die Strafe erheblich.

30 Haftmonate $12.000

Hinweis: Gewerbs- und Bandenhehlerei werden als Verbrechen verfolgt; Einziehung der Hehlerware und der erzielten Erlöse.

§ 261Geldwäsche
Verbrechen

Wer Vermögenswerte, die aus einer rechtswidrigen Tat herrühren, verbirgt, ihre Herkunft verschleiert oder ihre Ermittlung, Einziehung oder Sicherstellung vereitelt oder gefährdet, wird wegen Geldwäsche bestraft. Erfasst sind insbesondere das Einschleusen illegaler Erlöse in legale Geschäftskreisläufe sowie die Nutzung von Scheinfirmen und Strohleuten. Auch die leichtfertige Verkennung der illegalen Herkunft ist strafbar.

120 Haftmonate $200.000

Hinweis: Zwingende Einziehung der Vermögenswerte. Zentrale Zuständigkeit des DOJ; bei Drogenerlösen enge Zusammenarbeit mit der DEA.

§ 263Betrug
Vergehen

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält und dadurch das Vermögen eines anderen schädigt, wird wegen Betrugs bestraft. Der Versuch ist strafbar.

36 Haftmonate $20.000

Hinweis: Gewerbs- oder bandenmäßiger Betrug wird als Verbrechen mit erhöhtem Strafrahmen verfolgt; Schadensersatz an den Geschädigten bleibt vorbehalten.

§ 264Computerbetrug
Verbrechen

Wer das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, unbefugte Verwendung von Daten oder sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst und dadurch fremdes Vermögen schädigt, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, wird wegen Computerbetrugs bestraft. Erfasst sind insbesondere Kartenbetrug, Skimming und der Missbrauch elektronischer Zahlungssysteme.

96 Haftmonate $60.000

Hinweis: Umfasst Skimming, Kartenmissbrauch und die Manipulation von Zahlungsterminals und Geldautomaten; Einziehung der Erlöse und der Tatmittel.

§ 266Untreue
Verbrechen

Wer eine ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht oder die ihm obliegende Vermögensbetreuungspflicht verletzt und dadurch dem Betreuten einen Vermögensnachteil zufügt, wird wegen Untreue bestraft. Die Tat richtet sich typischerweise gegen Arbeitgeber, Unternehmen oder öffentliche Kassen. Amtsträger und leitende Bedienstete des States sind nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung uneingeschränkt strafbar; eine Immunität besteht nicht.

84 Haftmonate $80.000

Hinweis: Bei Schädigung öffentlicher Kassen oder Ausnutzung einer Amtsstellung erhöhtes Strafmaß; regelmäßig verbunden mit Tätigkeits- oder Berufsverbot.

§ 267Urkundenfälschung
Vergehen

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird wegen Urkundenfälschung bestraft. Erfasst sind auch gefälschte Verträge, Rechnungen, Kennzeichen und Fahrzeugpapiere. Der Versuch ist strafbar.

30 Haftmonate $15.000

Hinweis: Serien- oder gewerbsmäßige Fälschung wird als Verbrechen verfolgt. Für die Fälschung hoheitlicher Ausweise und Dienstmarken gilt vorrangig § 275.

§ 269Geldfälschung
Verbrechen

Wer Geld in der Absicht nachmacht, dass es als echt in Verkehr gebracht werde, echtes Geld in dieser Absicht zu höherem Wert verfälscht oder nachgemachtes oder verfälschtes Geld in Verkehr bringt, wird wegen Geldfälschung bestraft. Bereits das Herstellen sowie der Besitz von Falschgeld in Verbreitungsabsicht sind strafbar. Der Versuch ist strafbar.

180 Haftmonate $120.000

Hinweis: Herstellung und Besitz in Verbreitungsabsicht bereits strafbar; zwingende Einziehung des Falschgeldes und der Fälschungsvorrichtungen.

§ 275Fälschung amtlicher Ausweise und Dienstmarken
Vergehen

Wer einen amtlichen Ausweis, Führerschein, Dienstausweis oder eine Dienstmarke der Sicherheits- und Justizbehörden – namentlich von LAPD, LASD, DOJ, DEA oder U.S. Marshals Service – fälscht, verfälscht oder ein solches Dokument unbefugt gebraucht, um über seine Identität oder eine hoheitliche Berechtigung zu täuschen, wird bestraft. Ebenso strafbar ist das Herstellen, Sichverschaffen oder Bereithalten von Vorrichtungen zur Fälschung. Wer sich mittels einer gefälschten Dienstmarke als Amtsträger ausgibt, wird nach dieser Vorschrift in Tateinheit mit der Amtsanmaßung verfolgt.

42 Haftmonate $20.000

Hinweis: Dient die Fälschung der Verschleierung weiterer Straftaten oder der Vortäuschung einer Amtsträgereigenschaft, erfolgt Verfolgung als Verbrechen mit erheblich erhöhtem Strafrahmen; Einziehung der Fälschungen.

§ 283Sachbeschädigung
Vergehen

Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt, zerstört oder ihr unbefugt das Erscheinungsbild nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert, wird wegen Sachbeschädigung bestraft. Hierunter fallen auch Vandalismus, Graffiti sowie die mutwillige Zerstörung von Fahrzeugen und Einrichtungen. Der Versuch ist strafbar.

12 Haftmonate $5.000

Hinweis: Bei Beschädigung öffentlicher Gebäude oder Infrastruktur zusätzliche Schadensersatzpflicht; gemeinschaftliche Begehung wirkt strafschärfend.

§ 286Brandstiftung
Verbrechen

Wer fremde Gebäude, Betriebsstätten, Fahrzeuge, Warenlager oder sonstige Sachen von bedeutendem Wert in Brand setzt oder durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird wegen Brandstiftung bestraft. Der Versuch ist strafbar.

150 Haftmonate $80.000

Hinweis: Bei gewerbs- oder bandenmäßiger Begehung sowie bei Einsatz von Brandbeschleunigern Strafschärfung. Werden Menschen gefährdet, gilt § 287.

§ 287Schwere und besonders schwere Brandstiftung
Verbrechen

Wer ein Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient, oder eine Räumlichkeit, in der sich zur Tatzeit Menschen aufhalten, in Brand setzt oder durch Brandlegung zerstört, wird wegen schwerer Brandstiftung bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn der Täter durch die Tat einen anderen Menschen in die konkrete Gefahr des Todes bringt oder in der Absicht handelt, eine weitere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken. Führt der Brand zum Tod eines Menschen, ist auf die Höchststrafe zu erkennen.

300 Haftmonate $180.000

Hinweis: Bei Todesfolge zusätzliche Verfolgung nach § 200 (Mord) oder § 202 (Totschlag) sowie keine vorzeitige Entlassung. Einziehung der Tatmittel.

§ 291Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Vergehen

Wer einem Amtsträger von LAPD, LASD, DEA oder U.S. Marshals Service, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Anordnungen oder gerichtlichen Entscheidungen berufen ist, bei einer rechtmäßigen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird bestraft. Erfasst ist auch das gewaltsame Sich-Sperren gegen eine angekündigte Festnahme oder Durchsuchung. Die Vollstreckungshandlung muss rechtmäßig und verhältnismäßig sein; ihre Rechtmäßigkeit ist aktenkundig zu dokumentieren. In besonders schweren Fällen, namentlich beim Beisichführen einer Waffe, erhöht sich die Strafe.

6 Haftmonate $6.000

Hinweis: Abzugrenzen vom tätlichen Angriff (§ 292). Bloßer verbaler Protest oder Flucht ohne Gewalt erfüllt den Tatbestand nicht.

§ 292Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
Verbrechen

Wer einen Vollstreckungsbeamten oder einen ihm gleichgestellten Bediensteten während einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Haft bestraft, unabhängig davon, ob zugleich ein Widerstand im Sinne des § 291 vorliegt. Der Schutz gilt für Kräfte von LAPD, LASD, DEA und U.S. Marshals Service sowie für Bedienstete des Gerichtsschutzes am Superior Court of South California. Der Einsatz einer Waffe, das gemeinschaftliche Vorgehen als Gruppe oder das Herbeiführen einer schweren Gesundheitsschädigung sind strafschärfend. Ein nachweislich rechtswidriger oder unverhältnismäßiger Übergriff des Beamten kann die Strafbarkeit ausschließen oder mindern.

20 Haftmonate $18.000

Hinweis: Regelfall soll Folge-RP ermöglichen; lebenslange Haft nur bei Tötungsvorsatz gegenüber Einsatzkräften. Regelmäßig Waffenverbot.

§ 293Gefangenenbefreiung
Verbrechen

Wer einen Gefangenen, Festgenommenen oder einen unter Vorführung oder Zeugenschutz stehenden Menschen aus dem Gewahrsam von LAPD, LASD, USMS oder des Gerichts befreit, ihm zur Flucht verhilft oder ihn dem Gewahrsam entzieht, wird mit Haft bestraft. Ebenso strafbar ist der Amtsträger, der eine solche Befreiung ermöglicht oder pflichtwidrig geschehen lässt. Gewaltanwendung, bandenmäßiges Vorgehen oder die Befreiung eines wegen eines Verbrechens Inhaftierten sind strafschärfend.

24 Haftmonate $20.000

Hinweis: Selbstbefreiung ohne Gewalt gegen Personen wird milder behandelt. Aktenpflicht über die Gewahrsamskette.

§ 294Vortäuschen einer Straftat
Vergehen

Wer wider besseres Wissen einer Strafverfolgungsbehörde, dem DOJ oder dem Gericht vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei, oder über die Beteiligung an einer solchen zu täuschen sucht, wird bestraft. Der Tatbestand schützt die Funktionsfähigkeit von Polizei, DOJ und Justiz vor der grundlosen Bindung von Ermittlungsressourcen. Das Vortäuschen zur Erlangung von Versicherungs- oder Vermögensvorteilen ist strafschärfend zu berücksichtigen.

8 Haftmonate $9.000

Hinweis: Abzugrenzen von der falschen Verdächtigung (§ 295), die sich gegen eine bestimmte Person richtet. Schadensersatz für vergebliche Einsatzkosten möglich.

§ 295Falsche Verdächtigung
Vergehen

Wer einen anderen Menschen wider besseres Wissen bei einer Behörde, dem DOJ oder dem Gericht einer rechtswidrigen Tat oder einer Dienstpflichtverletzung verdächtigt, um ein behördliches Verfahren gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird bestraft. Die falsche Verdächtigung eines Amtsträgers oder Einsatzbeamten in Ausübung seines Dienstes wiegt besonders schwer. Führt die Tat zu einer unschuldig erlittenen Haft, ist dies erheblich strafschärfend und begründet einen Schadensersatzanspruch des Betroffenen.

12 Haftmonate $12.000

Hinweis: Gleichbehandlung: Auch von Amtsträgern erhobene Falschverdächtigungen sind von Amts wegen zu verfolgen; keine Immunität.

§ 296Falschaussage und Meineid
Verbrechen

Wer vor Gericht, der Staatsanwaltschaft oder einer zur Abnahme von Aussagen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, begeht ein Vergehen; wer die falsche Aussage unter Eid oder unter Berufung auf eine an Eides statt abgegebene Versicherung tätigt, begeht als Meineid ein Verbrechen. Der Strafrahmen richtet sich nach der Schwere der durch die Falschaussage gefährdeten Rechtspflege. Eine rechtzeitige und vollständige Berichtigung vor einer nachteiligen Entscheidung wirkt strafmildernd.

18 Haftmonate $15.000

Hinweis: Uneidliche Falschaussage: reduzierter Rahmen (Vergehen, ca. 6-10 Haftmonate). Meineid: voller Verbrechensrahmen. Ein Aussagenotstand ist zu prüfen.

§ 297Behinderung der Justiz
Vergehen

Wer ein Ermittlungs-, Straf- oder Gerichtsverfahren vorsätzlich behindert, insbesondere durch Beseitigen, Verändern oder Unterdrücken von Beweismitteln, durch unzulässiges Einwirken auf Zeugen, Sachverständige oder Geschworene oder durch Warnung eines Beschuldigten vor bevorstehenden Maßnahmen, wird bestraft. Geschützt ist der ungestörte Gang der Rechtspflege von der ersten Festnahme durch LAPD oder LASD bis zum Abschluss des Verfahrens durch DOJ und Gericht. Die Einschüchterung oder Bedrohung von Zeugen ist strafschärfend und kann Zeugenschutzmaßnahmen des U.S. Marshals Service auslösen.

14 Haftmonate $13.000

Hinweis: Begeht ein Amtsträger die Tat unter Ausnutzung seiner Stellung, greifen die schwereren §§ 301 und 303.

§ 298Vorteilsannahme
Vergehen

Ein Amtsträger, Richter, Staatsanwalt oder Bediensteter des DOJ, der DEA oder des U.S. Marshals Service, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird bestraft, ohne dass eine konkrete pflichtwidrige Handlung nachgewiesen sein muss. Erfasst sind auch nachträglich gewährte Zuwendungen und verschleierte Vorteile. Die vorherige Offenlegung und Genehmigung durch die zuständige Dienstbehörde schließt die Strafbarkeit aus.

12 Haftmonate $15.000

Hinweis: Vorstufe zur Bestechlichkeit (§ 299). Aktenpflicht: Vorteile sind offenzulegen. Keine Immunität, auch nicht für die DOJ-Leitung.

§ 299Bestechlichkeit im Amt
Verbrechen

Ein Amtsträger, Richter oder Bediensteter von DOJ, DEA oder USMS, der einen Vorteil dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornimmt und dadurch seine Dienstpflichten verletzt, wird als Verbrechen mit hoher Haft bestraft. Das Verkaufen von Ermittlungsergebnissen, das Manipulieren von Verfahren oder das Zurückhalten von Fahndungsmaßnahmen gegen Entgelt wiegt besonders schwer. Für Leitungspersonal des DOJ gilt kein Sonderstatus und keine Immunität; die herausgehobene Stellung ist strafschärfend.

36 Haftmonate $60.000

Hinweis: Regelmäßig zusätzlich Einziehung der Bestechungssumme und aller daraus erlangten Vermögenswerte sowie Berufs- und Tätigkeitsverbot.

§ 300Bestechung
Verbrechen

Wer einem Amtsträger, Richter oder Bediensteten von LAPD, LASD, DOJ, DEA oder USMS einen Vorteil dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass dieser eine Diensthandlung unter Verletzung seiner Dienstpflichten vornimmt oder unterlässt, wird als Verbrechen bestraft. Die Strafe trifft den Gebenden unabhängig davon, ob der Amtsträger den Vorteil annimmt. Bestechung zur Beeinflussung laufender Verfahren, Fahndungen oder Zeugenschutzmaßnahmen ist besonders schwer.

30 Haftmonate $45.000

Hinweis: Selbstanzeige vor Entdeckung und vollständige Aufklärung können nach staatsanwaltschaftlichem Ermessen strafmildernd wirken (Kronzeugenregelung).

§ 301Amtsmissbrauch
Verbrechen

Ein Amtsträger oder Bediensteter, der die ihm anvertrauten Befugnisse oder seine dienstliche Stellung missbraucht, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen oder einem anderen einen Nachteil zuzufügen, wird bestraft. Erfasst sind namentlich rechtswidrige Festnahmen, Durchsuchungen oder Datenabfragen ohne Anlass, das Ausüben von Druck unter Ausnutzung des Amtes sowie die Zweckentfremdung staatlicher Mittel und Waffen. Die Tat setzt einen Verstoß gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung voraus und ist bei Angehörigen der DOJ-Leitung strafschärfend zu bewerten.

24 Haftmonate $30.000

Hinweis: Regelmäßig Tätigkeits- oder Berufsverbot und Entzug staatlicher Erlaubnisse einschließlich der Dienstwaffe. Aktenpflicht über jede Zwangsmaßnahme.

§ 302Rechtsbeugung
Verbrechen

Ein Richter, Staatsanwalt oder mit der Leitung eines Verfahrens betrauter Amtsträger, der bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache das Recht zugunsten oder zum Nachteil einer Partei beugt, wird mit hoher Haft bestraft. Der Tatbestand schützt das Vertrauen in eine unabhängige und gleichmäßige Rechtspflege am Superior Court of South California. Wissentlich falsche Verurteilungen, das Unterdrücken entlastender Beweise oder die bewusste Missachtung der Beweislage wiegen besonders schwer. Für die höchste Instanz des DOJ gilt kein Sonderrecht; die herausgehobene Stellung erhöht die Strafe.

40 Haftmonate $50.000

Hinweis: Zwingend Berufsverbot und Entfernung aus dem Amt; von der Beugung betroffene Verfahren sind von Amts wegen wiederaufzunehmen.

§ 303Strafvereitelung im Amt
Verbrechen

Ein zur Mitwirkung an einem Strafverfahren berufener Amtsträger von DOJ, DEA, USMS, LAPD oder LASD, der absichtlich oder wissentlich bewirkt, dass ein anderer ganz oder teilweise der gesetzmäßigen Verfolgung oder Bestrafung entzogen wird, wird bestraft. Erfasst ist auch das pflichtwidrige Nichtverfolgen, das Verschwindenlassen von Anzeigen oder Beweismitteln und das Warnen von Zielpersonen. Die Tat wiegt schwerer als die allgemeine Behinderung der Justiz, weil sie die Amtsstellung ausnutzt.

24 Haftmonate $30.000

Hinweis: Abgrenzung zu § 297 durch die Amtsträgereigenschaft. Regelmäßig Tätigkeitsverbot. Keine Immunität für Leitungspersonal.

§ 304Bildung einer kriminellen Vereinigung
Verbrechen

Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet sind, sich an einer solchen als Mitglied beteiligt, sie unterstützt oder für sie wirbt, wird bestraft. Auf den Nachweis einer konkreten Einzeltat kommt es für die Mitgliedschaft nicht an; maßgeblich sind die organisierte Struktur, die Rollenverteilung und die auf Dauer angelegte Ausrichtung. Rädelsführer und Hintermänner werden härter bestraft als einfache Mitglieder. Zuständig für komplexe und organisationsbezogene Verfahren ist das DOJ, bei Drogenkriminalität unter Federführung der DEA.

30 Haftmonate $35.000

Hinweis: Einziehung der Vermögenswerte der Vereinigung. Tätige Reue und Aufklärungshilfe können strafmildernd wirken.

§ 305Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
Verbrechen

Wer eine Vereinigung gründet oder sich an ihr beteiligt, deren Zwecke oder Tätigkeit darauf gerichtet sind, durch Anschläge, Tötungen, Geiselnahmen oder die Verbreitung von Schrecken die öffentliche Ordnung oder staatliche Einrichtungen des State of Los Angeles erheblich zu beeinträchtigen, wird mit sehr hoher Haft bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine solche Vereinigung finanziert, mit Waffen ausstattet, für sie wirbt oder sie logistisch unterstützt. Rädelsführer, Anstifter sowie Sprengstoff- und Waffenbeschaffer unterliegen dem obersten Strafrahmen.

60 Haftmonate $100.000

Hinweis: Höchster Strafrahmen des Staatsschutzes; bei vollendeten Anschlägen mit Todesfolge lebenslange Haft. Zwingend Kontakt-, Aufenthalts- und Waffenverbot sowie Einziehung sämtlicher Mittel.

§ 306Landfriedensbruch
Vergehen

Wer sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen, die aus einer Menschenmenge mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder auf die Menge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird bestraft. Ebenso erfasst ist, wer sich trotz Aufforderung einer Ordnungs- oder Vollzugsbehörde nicht aus einer gewalttätigen Menge entfernt. Rädelsführer sowie Personen, die Waffen mit sich führen oder plündern, werden nach dem verschärften Rahmen bestraft.

14 Haftmonate $12.000

Hinweis: Die friedliche Teilnahme an einer Versammlung ist nicht strafbar; strafbar ist erst die Beteiligung an oder Förderung von Gewalttätigkeiten.

§ 307Aufruhr
Verbrechen

Wer sich an einer gewaltsamen Zusammenrottung beteiligt, die darauf gerichtet ist, Amtsträger oder Einsatzkräfte von LAPD, LASD, USMS oder DOJ mit vereinten Kräften zur Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung zu nötigen oder die staatliche Ordnung gewaltsam außer Kraft zu setzen, wird als Verbrechen bestraft. Der Aufruhr unterscheidet sich vom Landfriedensbruch durch die gezielte Auflehnung gegen die Staatsgewalt. Anführer, Organisatoren und bewaffnete Teilnehmer unterliegen dem obersten Rahmen.

30 Haftmonate $30.000

Hinweis: Bei koordiniertem, bewaffnetem Vorgehen Übergang zum Staatsschutz (§ 305). Deeskalation und freiwilliges Ablassen wirken strafmildernd.

§ 308Hausfriedensbruch
Vergehen

Wer widerrechtlich in die Wohnung, die Geschäftsräume, das befriedete Besitztum oder in abgeschlossene Räume eines anderen eindringt oder darin gegen den Willen des Berechtigten verweilt, wird bestraft. Erfasst ist auch das Eindringen in Dienst- und Sicherheitsbereiche staatlicher Einrichtungen. Das Eindringen in Gruppen, mit Waffen oder unter Beschädigung von Zugangssicherungen ist strafschärfend.

5 Haftmonate $6.000

Hinweis: Antragsdelikt bei privaten Räumen; bei staatlichen Sicherheitsbereichen Verfolgung von Amts wegen. Verhältnismäßigkeit bei kurzem, folgenlosem Verweilen beachten.

§ 309Beleidigung
Vergehen

Wer die Ehre eines anderen durch eine ehrverletzende Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung angreift, insbesondere durch Schmähungen, herabwürdigende Gesten oder das Verbreiten ehrverletzender Werturteile, wird bestraft. Die Beleidigung eines Amtsträgers oder Einsatzbeamten während oder wegen der Dienstausübung wiegt schwerer. Geringfügige Fälle können mit Verwarnung, gerichtlicher Auflage oder Sozialstunden geahndet werden.

3 Haftmonate $5.000

Hinweis: Antragsdelikt. Die Wahrnehmung berechtigter Interessen und sachliche Kritik sind keine Beleidigung; die Verhältnismäßigkeit ist zu wahren.

§ 310Üble Nachrede und Verleumdung
Vergehen

Wer über einen anderen eine ehrenrührige Tatsache behauptet oder verbreitet, die nicht erweislich wahr ist, begeht üble Nachrede; wer eine solche Tatsache wider besseres Wissen behauptet oder verbreitet, begeht die schwerere Verleumdung. Erfolgt die Tat öffentlich, über Medien oder gegen Amtsträger in Bezug auf ihr Amt, erhöht sich die Strafe. Wer wider besseres Wissen Behörden, das DOJ oder das Gericht in Verruf bringt, um Verfahren zu beeinflussen, unterliegt dem verschärften Rahmen.

10 Haftmonate $12.000

Hinweis: Verleumdung (vorsätzlich unwahr) wird deutlich härter geahndet als üble Nachrede; ggf. Schadensersatz und Gegendarstellung. Bei falscher Bezichtigung einer konkreten Straftat Übergang zu § 295.

Waffengesetz (WaffG)

§ 1Zweck, Geltungsbereich und Zuständigkeit
Ordnungswidrigkeit

Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Schusswaffen, wesentlichen Waffenteilen, Munition und verbotenem Zubehör im State of South California. Es dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Kontrolle des privaten Waffenbesitzes; Umgang umfasst insbesondere das Erwerben, Besitzen, Führen, Überlassen, Herstellen und Handeln. Die Aufsicht über das Waffenwesen und die Führung schwerer, organisationsbezogener oder komplexer Verfahren obliegen dem Department of Justice (DOJ); den täglichen Vollzug — Streife, Kontrolle und erste Festnahme — leisten das Los Angeles Police Department (LAPD) und das Los Angeles County Sheriff's Department (LASD). Sicherstellungen, Einziehungen, Waffenverbote und sonstige belastende Beschlüsse werden durch den Superior Court of South California angeordnet oder bestätigt; die Staatsanwaltschaft klagt an, das Gericht entscheidet. Dieses Gesetz gilt gleichermaßen für alle Personen; auch Amtsträger, Beamte und leitende Mitarbeiter des DOJ sind seinen Vorschriften ausnahmslos unterworfen.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Rahmenvorschrift ohne eigene Strafandrohung. DOJ führt Aufsicht und schwere Verfahren, LAPD/LASD den Vollzug; Beschlüsse durch den Superior Court. Gleichbehandlungsgrundsatz — keine Immunität für Amtsträger.

§ 2Waffenkategorien (Klasse A, B, C)
Ordnungswidrigkeit

Schusswaffen werden in drei Klassen eingeteilt. Klasse A umfasst Faustfeuerwaffen (Kurzwaffen) wie Pistolen und Revolver. Klasse B umfasst halbautomatische Langwaffen wie Selbstladebüchsen und Selbstladeflinten. Klasse C umfasst vollautomatische Waffen, Maschinenpistolen, Maschinengewehre sowie sonstige Kriegswaffen und ist dem privaten Umgang grundsätzlich vollständig entzogen. Die Klasseneinteilung bestimmt Erlaubnispflicht, Strafmaß und Einziehung.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Einteilungsnorm ohne eigene Strafandrohung; Klasse C ist für Privatpersonen nicht erlaubnisfähig.

§ 3Voraussetzungen für den Waffenschein
Vergehen

Ein Waffenschein wird nur auf Antrag und bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen erteilt. Antragsteller müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben, zuverlässig und persönlich geeignet sein sowie die erforderliche Sachkunde nachweisen. Ausgeschlossen ist, wer wegen eines Gewalt-, Waffen- oder Betäubungsmitteldelikts vorbestraft ist, unter Bewährung steht oder mit einem Waffenverbot belegt ist. Wer im Antragsverfahren vorsätzlich falsche Angaben macht oder Nachweise fälscht, begeht ein Vergehen. Der Waffenschein ist beim Führen stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

12 Haftmonate $8.000

Hinweis: Strafbar ist die Erschleichung durch Falschangaben; die bloße Nichterfüllung der Voraussetzungen führt lediglich zur Versagung. Antrag und Prüfung unterliegen der Aktenpflicht.

§ 4Erwerb ohne Erlaubnis
Vergehen

Wer eine erlaubnispflichtige Schusswaffe der Klasse A oder B oder wesentliche Waffenteile erwirbt, ohne im Besitz der erforderlichen Erwerbserlaubnis zu sein, begeht ein Vergehen. Dem Erwerb steht das Ansichbringen durch Kauf, Tausch oder Schenkung gleich. Bereits die Übernahme der tatsächlichen Gewalt über die Waffe erfüllt den Tatbestand. Der Erwerb mehrerer Waffen zu Weiterveräußerungszwecken oder in gewerbsmäßiger Absicht wird nach § 8 bewertet.

18 Haftmonate $12.000

Hinweis: Vollendung mit Erlangung der tatsächlichen Gewalt; Erwerb von Klasse-C-Waffen ausschließlich nach § 9.

§ 5Führen ohne Waffenschein
Vergehen

Wer eine Schusswaffe führt, ohne den erforderlichen Waffenschein mit sich zu führen, begeht ein Vergehen. Ein Führen liegt vor, wenn die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ausgeübt wird. Das zugriffsbereite Mitführen in einem Fahrzeug steht dem Führen gleich. Wer über keinerlei waffenrechtliche Erlaubnis verfügt, wird zusätzlich nach § 6 oder § 7 verfolgt.

20 Haftmonate $15.000

Hinweis: Führen setzt Zugriffsbereitschaft außerhalb des befriedeten Besitztums voraus; Tateinheit mit dem Besitzdelikt möglich.

§ 6Illegaler Besitz von Faustfeuerwaffen (Klasse A)
Vergehen

Wer eine Faustfeuerwaffe der Klasse A besitzt, ohne die hierfür erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis zu besitzen, begeht ein Vergehen. Besitz ist die tatsächliche, auf Dauer angelegte Herrschaftsgewalt über die Waffe, unabhängig vom Eigentum. Der Besitz mehrerer Faustfeuerwaffen oder das Bereithalten schussbereiter Waffen ist als besonders schwerer Fall im oberen Strafrahmen zu ahnden. Die Waffen werden nach § 17 eingezogen.

24 Haftmonate $18.000

Hinweis: Besitz = dauerhafte Herrschaftsgewalt; mehrere oder schussbereite Waffen als besonders schwerer Fall.

§ 7Illegaler Besitz halbautomatischer Langwaffen (Klasse B)
Vergehen

Wer eine halbautomatische Langwaffe der Klasse B ohne die erforderliche Erlaubnis besitzt, begeht ein Vergehen. Aufgrund der erhöhten Gefährlichkeit, Durchschlagskraft und Reichweite dieser Waffen wird der Besitz strenger geahndet als der von Faustfeuerwaffen. Das Bereithalten mit geladenem Magazin oder in öffentlich zugänglichen Räumen gilt als besonders schwerer Fall. Der Besitz vollautomatischer Waffen richtet sich ausschließlich nach § 9.

34 Haftmonate $28.000

Hinweis: Höheres Strafmaß als Klasse A; geladenes oder öffentliches Bereithalten als besonders schwerer Fall.

§ 8Illegaler Waffenhandel
Verbrechen

Wer ohne Erlaubnis gewerbs- oder gewohnheitsmäßig mit Schusswaffen der Klasse A oder B, wesentlichen Waffenteilen oder Munition Handel treibt, sie zu diesem Zweck einführt, vorrätig hält oder anderen überlässt, begeht ein Verbrechen. Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle verschaffen will. Handelt der Täter als Mitglied einer Bande, die sich zum fortgesetzten Waffenhandel verbunden hat, erhöht sich das Strafmaß erheblich. Der Handel mit Waffen der Klasse C wird ausschließlich nach § 10 verfolgt.

90 Haftmonate $150.000

Hinweis: Gewerbs- oder bandenmäßiger Handel = Verbrechen; organisierte Strukturen werden vom DOJ übernommen. Handel mit Kriegswaffen nach § 10.

§ 9Besitz von Kriegswaffen und vollautomatischen Waffen (Klasse C)
Verbrechen

Wer eine vollautomatische Waffe, eine Maschinenpistole, ein Maschinengewehr oder eine sonstige Kriegswaffe der Klasse C erwirbt, besitzt, führt oder herstellt, begeht ein Verbrechen. Waffen der Klasse C sind dem privaten Umgang vollständig entzogen; eine Erlaubnis wird an Privatpersonen nicht erteilt. Das Ansammeln mehrerer Kriegswaffen oder das schussbereite Bereithalten ist im obersten Strafrahmen zu ahnden. Die Waffen werden ausnahmslos sichergestellt, eingezogen und vernichtet; der Handel mit ihnen richtet sich nach § 10.

156 Haftmonate $250.000

Hinweis: Klasse C ist für Privatpersonen nicht erlaubnisfähig; Ansammlung oder Schussbereitschaft als besonders schwerer Fall. Zwingende Einziehung und Vernichtung; Handel nach § 10.

§ 10Handel mit Kriegswaffen (Klasse C)
Verbrechen

Wer mit Kriegswaffen der Klasse C — vollautomatischen Waffen, Maschinengewehren, Sprengwaffen oder vergleichbarem Kriegsgerät — Handel treibt, sie zu diesem Zweck einführt, vermittelt, vorrätig hält oder die tatsächliche Gewalt über sie an einen anderen überträgt, begeht ein Verbrechen und wird mit sehr langer Freiheitsstrafe belegt. Wer solche Waffen einem organisierten kriminellen Zusammenschluss oder einer Bande zuführt oder sie in erheblicher Zahl umsetzt, ist im obersten Strafrahmen zu bestrafen. Der Kriegswaffenhandel zählt zu den schwersten Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit des States und wird vom DOJ vorrangig und bis zum Abschluss geführt. Sämtliche Waffen, Erlöse und Tatmittel werden eingezogen; die Waffen werden vernichtet.

300 Haftmonate $700.000

Hinweis: Höchster Strafrahmen des Gesetzes; sehr hohe Haft. Bandenmäßiger oder organisierter Handel im obersten Rahmen. Zwingende Einziehung von Waffen, Erlösen und Tatmitteln; DOJ-Federführung.

§ 11Illegale Munition
Vergehen

Wer Munition ohne die erforderliche Erlaubnis erwirbt oder besitzt, begeht ein Vergehen. Wer verbotene Munition wie panzerbrechende, brandstiftende oder mit Hartkern versehene Geschosse erwirbt, besitzt, führt oder überlässt, wird im oberen Strafrahmen bestraft. Das Strafmaß bemisst sich nach Art und Menge der Munition sowie ihrer Eignung, schwere Verletzungen herbeizuführen. Die Munition wird sichergestellt und eingezogen.

16 Haftmonate $12.000

Hinweis: Verbotene (panzerbrechende/Brand-/Hartkern-)Munition im oberen Rahmen; Menge wirkt strafschärfend.

§ 12Schalldämpfer und verbotenes Zubehör
Vergehen

Wer einen Schalldämpfer oder sonstiges verbotenes Zubehör erwirbt, besitzt oder an einer Schusswaffe führt, begeht ein Vergehen. Dem Schalldämpfer stehen Vorrichtungen gleich, die den Mündungsknall erheblich mindern, sowie verbotene Zielhilfen und Anbauteile. Wird ein Schalldämpfer im Zusammenhang mit einer weiteren Straftat verwendet, ist dies erheblich strafschärfend zu berücksichtigen. Das Zubehör wird nach § 17 eingezogen.

22 Haftmonate $20.000

Hinweis: Verwendung im Zusammenhang mit weiterer Straftat strafschärfend; zwingende Einziehung des Zubehörs.

§ 13Bewaffnung bei Straftat (Qualifikation)
Verbrechen

Wer bei der Begehung einer Straftat eine Schusswaffe oder eine andere Waffe bei sich führt, begeht ein Verbrechen. Führt der Täter die Waffe, um den Widerstand einer anderen Person zu überwinden oder zu verhindern, oder setzt er sie ein, erhöht sich das Strafmaß erheblich. Diese Qualifikation tritt neben die Strafe für die zugrunde liegende Tat und wird nicht auf sie angerechnet. Bereits das griffbereite Mitführen der Waffe genügt zur Tatbestandserfüllung.

60 Haftmonate $60.000

Hinweis: Eigenständige Qualifikation; tritt zur Grundtat hinzu und wird nicht angerechnet. Griffbereites Mitführen genügt.

§ 14Führen an verbotenen Orten
Vergehen

Das Führen von Waffen ist an bestimmten Orten auch mit gültigem Waffenschein untersagt. Hierzu zählen insbesondere Schulen, Krankenhäuser, Behörden, Gerichte und Regierungsgebäude sowie öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen. Wer entgegen diesem Verbot eine Waffe führt, begeht ein Vergehen; die Waffe wird sichergestellt. In ausgewiesenen Waffenverbotszonen gilt das Verbot für alle mitgeführten Waffen.

14 Haftmonate $10.000

Hinweis: Gilt auch für Inhaber eines gültigen Waffenscheins; besonderes Verbot in Gerichten und Behörden. Sicherstellung der Waffe nach § 17.

§ 15Weitergabe an Unbefugte
Vergehen

Wer eine Schusswaffe oder Munition einer Person überlässt, die zum Erwerb nicht berechtigt ist, begeht ein Vergehen. Überlassen ist die Übertragung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe, auch nur vorübergehend. Wird die Waffe einem Minderjährigen, einer erkennbar ungeeigneten oder einer mit Waffenverbot belegten Person überlassen, erhöht sich das Strafmaß. Der Überlassende bleibt für die daraus folgende Verwendung mitverantwortlich.

28 Haftmonate $22.000

Hinweis: Überlassen auch vorübergehend strafbar; Weitergabe an Minderjährige oder Gesperrte strafschärfend.

§ 16Aufbewahrung und Sorgfaltspflichten
Ordnungswidrigkeit

Wer erlaubnispflichtige Waffen oder Munition nicht sorgfältig und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert verwahrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Waffen sind in einem geeigneten verschlossenen Behältnis und getrennt von der Munition aufzubewahren. Erlangt infolge der Verletzung der Aufbewahrungspflicht ein Unbefugter tatsächlichen Zugriff auf die Waffe, wird die Tat als Vergehen geahndet. Die Behörde kann Nachweise über die ordnungsgemäße Aufbewahrung verlangen.

$4.000

Hinweis: Bei tatsächlichem Zugriff Unbefugter Hochstufung zum Vergehen (Haft bis 10 Haftmonate, Geldstrafe bis 8.000 USD).

§ 17Sicherstellung und Einziehung
Ordnungswidrigkeit

Waffen, wesentliche Waffenteile, Munition und verbotenes Zubehör, die Gegenstand oder Mittel einer Straftat nach diesem Gesetz sind, werden sichergestellt und eingezogen. LAPD und LASD sind berechtigt, solche Gegenstände bei Gefahr im Verzug vorläufig sicherzustellen; die Maßnahme ist zu dokumentieren und muss verhältnismäßig sein. Die endgültige Einziehung wird durch den Superior Court of South California angeordnet und führt zum Verlust des Eigentums zugunsten des States. Eingezogene Kriegswaffen der Klasse C sowie verbotenes Zubehör werden vernichtet.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Verfahrensnorm; die Einziehung ist Nebenfolge, keine eigenständige Strafe. Vorläufige Sicherstellung durch LAPD/LASD (Aktenpflicht, Verhältnismäßigkeit), endgültige Einziehung durch den Superior Court. Klasse-C-Waffen werden zwingend vernichtet.

§ 18Entzug des Waffenscheins und Waffenverbot
Vergehen

Der Waffenschein ist zu entziehen, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die seiner Erteilung entgegengestanden hätten, insbesondere bei Wegfall der Zuverlässigkeit oder der persönlichen Eignung. Gegen Personen, die wiederholt oder erheblich gegen dieses Gesetz verstoßen, kann durch Beschluss des Superior Court ein umfassendes Waffenverbot verhängt werden. Wer trotz vollziehbaren Waffenverbots eine Waffe erwirbt, besitzt oder führt, begeht ein Vergehen. Mit dem Entzug ist die Pflicht zur unverzüglichen Herausgabe aller Waffen und Erlaubnisdokumente verbunden.

26 Haftmonate $20.000

Hinweis: Der Verstoß gegen ein vollziehbares Waffenverbot ist als Vergehen strafbar; Herausgabepflicht bei Entzug. Waffenverbot durch gerichtlichen Beschluss.

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

§ 1Begriffsbestimmungen; Anlagen I bis III
Ordnungswidrigkeit

Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind alle in den Anlagen I bis III aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. Anlage I erfasst nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel (u.a. Heroin, LSD, Methamphetamin), Anlage II verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Stoffe und Anlage III verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Die Grenze zwischen geringer und nicht geringer Menge bestimmt sich nach dem wirkstoffbezogenen Schwellenwert des jeweiligen Stoffes. Zuständige Vollzugs- und Ermittlungsbehörde im South California ist die Drug Enforcement Administration (DEA).

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Definitionsnorm ohne eigene Strafandrohung; maßgeblich für die Einordnung sämtlicher Tatobjekte in den nachfolgenden Vorschriften.

§ 2Grundsatz des Verbots und Erlaubnisvorbehalt
Ordnungswidrigkeit

Jeder Umgang mit Betäubungsmitteln ist verboten, soweit dieses Gesetz keine Ausnahme vorsieht. Eine Erlaubnis zum Anbau, zur Herstellung, zum Handel, zur Ein- oder Ausfuhr sowie zum Erwerb erteilt ausschließlich die DEA an registrierte Kliniken, Apotheken und lizenzierte Unternehmen. Wer ohne gültige DEA-Lizenz handelt, macht sich nach den nachfolgenden Vorschriften strafbar. Die bloße Behauptung einer Erlaubnis entbindet nicht von der Nachweispflicht bei einer Kontrolle.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Rahmenvorschrift; eigenständige Strafbarkeit ergibt sich erst aus den §§ 3 ff. Fehlende Lizenz begründet die Widerrechtlichkeit des jeweiligen Umgangs.

§ 3Besitz in geringer Menge (Eigenbedarf)
Vergehen

Wer ohne Erlaubnis Betäubungsmittel in geringer, dem Eigenbedarf entsprechender Menge besitzt, wird bestraft. Geringe Menge ist der Wirkstoffgehalt bis zum gesetzlichen Schwellenwert der Anlage. Der Besitz mehrerer verschiedener Stoffe wird zusammengerechnet. Die Betäubungsmittel werden gemäß § 18 sichergestellt und eingezogen.

12 Haftmonate $7.500

Hinweis: Regeleinstiegsdelikt. Bei Erstauffälligkeit kann die DEA von der Verfolgung absehen; im Wiederholungsfall entfällt dieses Ermessen.

§ 4Besitz in nicht geringer Menge
Vergehen

Wer ohne Erlaubnis Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besitzt, wird verschärft bestraft. Nicht geringe Menge liegt vor, wenn der wirkstoffbezogene Schwellenwert überschritten ist; bei Mengen, die den Eigenbedarf offensichtlich übersteigen, wird eine Handelsabsicht widerleglich vermutet. Der Besitz begründet den Anfangsverdacht des Handeltreibens nach § 7. Sämtliche Tatobjekte und tatnahen Vermögenswerte werden nach § 18 eingezogen.

45 Haftmonate $30.000

Hinweis: Bei Hinzutreten von Verkaufsutensilien (Waagen, Portionierbeutel, Bargeldstückelung) erfolgt Umqualifizierung in Handeltreiben nach §§ 7 f.

§ 5Erwerb von Betäubungsmitteln
Vergehen

Wer ohne Erlaubnis Betäubungsmittel für sich oder einen anderen erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft, wird bestraft. Erwerb ist jede einvernehmliche Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt, unabhängig von der Entgeltlichkeit. Der Versuch ist strafbar. Wird der Erwerb zum Zweck der Weitergabe getätigt, richtet sich die Strafe nach den §§ 7 und 8.

18 Haftmonate $12.000

Hinweis: Der gescheiterte Kaufversuch (z.B. Übergabe scheitert an DEA-Zugriff) ist als Versuch strafbar.

§ 6Konsum in der Öffentlichkeit
Ordnungswidrigkeit

Wer Betäubungsmittel in der Öffentlichkeit, insbesondere in unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen, Krankenhäusern oder öffentlichen Verkehrsmitteln konsumiert, handelt ordnungswidrig. Der reine Eigenkonsum ist nicht als solcher strafbar, die vorangegangene Beschaffung jedoch nach den §§ 3 bis 5. Bei Konsum in Gegenwart Minderjähriger erhöht sich das Bußgeld. Mitgeführte Restmengen werden nach § 18 sichergestellt.

$3.000

Hinweis: Reines Ordnungsunrecht; die zugrunde liegende Beschaffungstat bleibt nach §§ 3-5 verfolgbar.

§ 7Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Vergehen

Wer ohne Erlaubnis mit Betäubungsmitteln Handel treibt, sie abgibt, veräußert, sonst in den Verkehr bringt oder zu diesem Zweck vorrätig hält, wird bestraft. Handeltreiben ist jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit; bereits die ernsthafte Anbahnung eines Geschäfts genügt. Der Versuch ist strafbar. Erträge aus dem Handel unterliegen der Einziehung nach § 18.

70 Haftmonate $60.000

Hinweis: Grundtatbestand des Straßenhandels. Übersteigt die Menge den Schwellenwert, gilt zwingend § 8.

§ 8Handeltreiben in nicht geringer Menge
Verbrechen

Wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel treibt, begeht ein Verbrechen. Der Qualifikationstatbestand knüpft an die Überschreitung des wirkstoffbezogenen Schwellenwertes an; eine Aufteilung in mehrere Einzelgeschäfte lässt die Zusammenrechnung unberührt. Bereits der Versuch wird wie die vollendete Tat verfolgt. Sämtliche Handelserlöse und Tatmittel werden nach § 18 eingezogen.

180 Haftmonate $250.000

Hinweis: Verbrechenstatbestand; kein Absehen von Strafe. Gewerbs- oder bandenmäßige Begehung führt zu § 9.

§ 9Bandenmäßiges Handeltreiben
Verbrechen

Wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betäubungsmittelstraftaten verbunden hat, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel treibt, wird als Verbrecher besonders schwer bestraft. Eine Bande erfordert den Zusammenschluss von mindestens drei Personen mit gemeinsamem Tatplan. Das Führen oder Ausrüsten der Bande mit Waffen begründet einen weiteren Erschwerungsgrund. Die Verjährung ist gegenüber dem Grundtatbestand verlängert.

300 Haftmonate $500.000

Hinweis: Führt ein Mitglied dabei eine Schusswaffe mit sich, sind Zuschläge auf Haft und Geldstrafe vorgesehen. Organisationsspitze siehe § 16.

§ 10Einfuhr und Ausfuhr von Betäubungsmitteln
Verbrechen

Wer Betäubungsmittel ohne Erlaubnis in das oder aus dem Staatsgebiet des South California verbringt, begeht ein Verbrechen. Einfuhr und Ausfuhr sind bereits mit dem Passieren der Staats- oder Zollgrenze vollendet; der Transit steht dem gleich. Bei nicht geringer Menge oder gewerbsmäßiger Begehung erhöht sich die Strafe. Transportmittel, einschließlich Fahrzeugen, Booten und Luftfahrzeugen, werden nach § 18 eingezogen.

240 Haftmonate $400.000

Hinweis: Vollendung bereits mit Grenzübertritt. Verwendete Transportmittel unterliegen zwingend der Einziehung.

§ 11Herstellung und Produktion (Drogenlabor)
Verbrechen

Wer ohne Erlaubnis Betäubungsmittel herstellt, verarbeitet, umwandelt oder eine hierzu geeignete Produktionsstätte betreibt, unterhält oder bereitstellt, begeht ein Verbrechen. Als Herstellung gilt insbesondere die Synthese, Extraktion oder Raffination in einem Labor. Die Gefährdung von Menschen durch Brand-, Explosions- oder Vergiftungsgefahr begründet einen besonders schweren Fall. Das Labor, sämtliche Anlagen, Ausgangsstoffe und Erzeugnisse werden nach § 18 eingezogen.

360 Haftmonate $750.000

Hinweis: Höchste Ahndungsstufe des reinen Umgangsunrechts. Betrieb eines Labors in Wohngebieten oder mit Explosionsgefahr wirkt strafschärfend.

§ 12Anbau von Betäubungsmittelpflanzen
Vergehen

Wer ohne Erlaubnis Pflanzen, aus denen Betäubungsmittel gewonnen werden können (insbesondere Cannabis, Koka- und Schlafmohnpflanzen), anbaut oder kultiviert, wird bestraft. Der Anbau umfasst Aussaat, Aufzucht und Ernte, unabhängig vom tatsächlichen Wirkstoffgehalt der Ernte. Beim Betrieb einer gewerblichen Plantage oder bei Ernte in nicht geringer Menge liegt ein Verbrechen vor. Pflanzen, Aufzuchttechnik und Betriebsräume werden nach § 18 eingezogen.

35 Haftmonate $25.000

Hinweis: Grundtatbestand als Vergehen; bei gewerbsmäßigem Anbau oder Ernte in nicht geringer Menge Umqualifizierung in ein Verbrechen mit Haftrahmen entsprechend § 8.

§ 13Abgabe an Minderjährige
Verbrechen

Wer einer Person unter 21 Jahren Betäubungsmittel abgibt, verabreicht, überlässt oder zum unmittelbaren Verbrauch bereitstellt, begeht ein Verbrechen. Die Tat wird unabhängig von einer Handelsabsicht und unabhängig von der Menge verfolgt. Die Abgabe in oder bei Schulen, Jugendeinrichtungen oder auf dem Schulweg begründet einen besonders schweren Fall. Verursacht die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung oder den Tod des Minderjährigen, ist der Strafrahmen dem des § 16 angenähert.

220 Haftmonate $300.000

Hinweis: Schutzalter 21 Jahre. Todesfolge oder schwere Gesundheitsschädigung führt zu erheblichen Zuschlägen auf Haft und Geldstrafe.

§ 14Umgang mit Grundstoffen und Chemikalien (Präkursoren)
Vergehen

Wer Grundstoffe oder Chemikalien, die erkennbar zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln bestimmt sind, ohne Erlaubnis besitzt, herstellt, handelt, ein- oder ausführt, wird bestraft. Erfasst sind namentlich überwachungspflichtige Präkursoren sowie Laborausrüstung in produktionstypischem Umfang. Wird der Grundstoff einem konkreten Herstellungsvorhaben nach § 11 zugeführt, erhöht sich die Strafe. Die Stoffe und Geräte werden nach § 18 eingezogen.

55 Haftmonate $75.000

Hinweis: Vorfeldtatbestand zur Laborproduktion. Bei nachgewiesener Zuführung zu einem Labor nach § 11 tritt Verbrechensqualifikation ein.

§ 15Betäubungsmittel im Straßenverkehr
Ordnungswidrigkeit

Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er unter der Wirkung eines Betäubungsmittels steht, handelt ordnungswidrig; ergänzend gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Nachweis erfolgt über ein positives Vortest- oder Blutergebnis; auf konkrete Fahrfehler kommt es nicht an. Treten Ausfallerscheinungen hinzu oder wird der Verkehr konkret gefährdet, liegt ein Vergehen mit Haftfolge und Entziehung der Fahrerlaubnis vor. Die Fahrerlaubnisbehörde wird über jede Ahndung unterrichtet.

$6.000 6 Punkte

Hinweis: Verweisnorm zur StVO. Bei Ausfallerscheinungen oder konkreter Gefährdung Hochstufung zum Vergehen (Haft möglich) und Fahrerlaubnisentzug.

§ 16Führen einer Drogenorganisation oder eines Kartells
Verbrechen

Wer eine kriminelle Vereinigung oder ein Kartell gründet, anführt oder als leitendes Mitglied lenkt, deren Zweck oder Tätigkeit auf den fortgesetzten Handel, die Herstellung oder den Schmuggel von Betäubungsmitteln in großem Umfang gerichtet ist, begeht das schwerste Verbrechen dieses Gesetzes. Der Führungstat stehen die Kontrolle über Vertriebsgebiete, die Anweisung von Gewaltakten zur Marktsicherung sowie die Geldwäsche der Erlöse gleich. Die Tat wird unabhängig davon verfolgt, ob der Täter eigenhändig mit Betäubungsmitteln umgegangen ist. Das gesamte tatbezogene und aus der Organisation stammende Vermögen wird nach § 18 eingezogen.

600 Haftmonate $2.000.000

Hinweis: Höchststrafrahmen des BtMG. Erfasst die Organisationsspitze auch ohne eigenhändigen Umgang; keine Verjährungserleichterung, kein Absehen von Strafe. Gleichbehandlungsgrundsatz: auch Amtsträger und leitende Beamte sind erfasst, keine Immunität.

§ 17Geldwäsche mit Betäubungsmittelbezug
Verbrechen

Wer Vermögenswerte, die aus einer Betäubungsmittelstraftat nach diesem Gesetz herrühren, verbirgt, ihre rechtswidrige Herkunft verschleiert oder sie in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleust, wird wegen Geldwäsche bestraft; im Übrigen gilt § 261 des Strafgesetzbuchs entsprechend. Erfasst sind insbesondere die Nutzung von Scheinfirmen, Strohleuten sowie bargeldintensiven Betrieben zur Verschleierung von Drogenerlösen. Der Betäubungsmittelbezug der Vortat wirkt strafschärfend; auch die leichtfertige Verschleierung ist strafbar. Die gewaschenen Werte werden nach § 18 eingezogen.

150 Haftmonate $300.000

Hinweis: Verweisnorm zu § 261 StGB (Geldwäsche); der Drogenbezug der Vortat begründet einen erschwerten Fall. Idealkonkurrenz mit §§ 8, 9 und 16 möglich; zwingende Einziehung nach § 18.

§ 18Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten
Ordnungswidrigkeit

Betäubungsmittel, Grundstoffe, Herstellungs- und Transportmittel sowie sämtliche aus einer Tat nach diesem Gesetz erlangten oder für sie bestimmten Vermögenswerte werden sichergestellt und eingezogen. Die Einziehung erstreckt sich auf Bargeld, Fahrzeuge, Immobilien und Konten, wenn deren Herkunft aus Betäubungsmittelstraftaten nicht plausibel widerlegt wird. Die DEA ist zur vorläufigen Sicherstellung, zur Vermögensarrestierung und zur Verwertung befugt. Rechtmäßig erworbenes Eigentum Dritter bleibt unberührt, sofern der Dritte gutgläubig war.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Verfahrens- und Einziehungsnorm ohne eigene Haftandrohung. Erweiterte Einziehung bei ungeklärter Vermögensherkunft; Beweislastumkehr zulasten des Beschuldigten hinsichtlich der legalen Herkunft. Verhältnismäßigkeit und Aktenpflicht sind zu wahren.

Straßenverkehrsordnung (StVO)

§ 1Grundregel; rücksichtsloses und grob verkehrswidriges Fahren
Vergehen

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird. Wer sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhält und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, macht sich strafbar. Erfasst werden insbesondere waghalsige Überholmanöver, das absichtliche Schneiden anderer Fahrzeuge sowie das Fahren mit erkennbar überhöhtem Risiko. Ein Schadenseintritt ist nicht erforderlich; die konkrete Gefährdung genügt.

8 Haftmonate $7.500 3 Punkte

Hinweis: Auffangtatbestand für den fließenden Verkehr. Bei Personenschaden Idealkonkurrenz mit Körperverletzungsdelikten (StGB §§ 204 ff.).

§ 2Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Ordnungswidrigkeit

Die Fahrgeschwindigkeit ist den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen und darf die angeordnete Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Verstöße werden nach dem Ausmaß der Überschreitung stufenweise geahndet. Erhebliche Überschreitungen innerorts sowie Überschreitungen mit konkreter Gefährdung Dritter werden verschärft verfolgt.

$2.500 3 Punkte

Hinweis: Stufe 1 (bis 20 mph über Limit): $600, 1 Punkt. Stufe 2 (21–40 mph): $1.500, 2 Punkte. Stufe 3 (über 40 mph): $2.500, 3 Punkte. Ab 60 mph über Limit oder bei konkreter Gefährdung Hochstufung zum Vergehen (bis 6 Haftmonate).

§ 3Missachtung des roten Wechsellichtzeichens (Rotlichtverstoß)
Ordnungswidrigkeit

Wer ein rotes Wechsellicht- oder Dauerlichtzeichen missachtet und in den geschützten Kreuzungsbereich einfährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. War das Rotlicht beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde geschaltet (qualifizierter Rotlichtverstoß) oder kam es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, erhöht sich die Ahndung erheblich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einfahrens in den durch das Signal geschützten Bereich.

$1.500 2 Punkte

Hinweis: Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rot > 1 Sekunde) oder mit Gefährdung/Sachschaden: $3.500, 3 Punkte; bei konkreter Gefährdung Einstufung als Vergehen möglich.

§ 4Missachtung der Vorfahrt und des Vorrangs
Ordnungswidrigkeit

Wer die Vorfahrt eines bevorrechtigten Fahrzeugs missachtet, ihm den Vorrang nimmt oder unter Verstoß gegen Verkehrszeichen in eine vorfahrtberechtigte Fahrbahn einfährt, handelt ordnungswidrig. Der Wartepflichtige hat sein Fahrverhalten so einzurichten, dass eine Behinderung des Bevorrechtigten ausgeschlossen ist. Führt die Missachtung zu einem Zusammenstoß oder zur Gefährdung Dritter, wird der Verstoß verschärft geahndet.

$1.200 2 Punkte

Hinweis: Bei Unfall mit Sachschaden Erhöhung auf $2.500 und 3 Punkte. Bei Personenschaden Übergang in die Strafbarkeit nach § 1.

§ 5Verstoß gegen die Anschnall- und Sicherungspflicht
Ordnungswidrigkeit

Während der Fahrt sind die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte anzulegen; der Fahrzeugführer hat für die vorschriftsmäßige Sicherung mitgeführter Kinder zu sorgen. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die nicht vorschriftsmäßige Sicherung eines Kindes wird strenger geahndet.

$500 1 Punkte

Hinweis: Ungesichertes Kind an Bord: $1.000, 1 Punkt. Der Fahrzeugführer haftet auch für nicht angeschnallte Mitfahrer.

§ 6Verbotene Nutzung elektronischer Geräte am Steuer (Handy am Steuer)
Ordnungswidrigkeit

Wer als Fahrzeugführer ein Mobiltelefon oder ein sonstiges elektronisches Gerät aufnimmt oder in der Hand hält, um es zu bedienen, handelt ordnungswidrig. Untersagt ist jede Handhabung, welche die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen ablenkt. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöht sich die Ahndung.

$1.000 2 Punkte

Hinweis: Mit Gefährdung: $1.500, 2 Punkte; mit Sachbeschädigung: $2.000, 2 Punkte.

§ 7Unzulässiges Halten und Parken (Parkverstoß)
Ordnungswidrigkeit

Wer entgegen den Halt- und Parkverboten hält oder parkt, insbesondere auf Geh- und Radwegen, in zweiter Reihe, auf Feuerwehrzufahrten oder auf Behindertenparkplätzen, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Behindert das Fahrzeug den fließenden Verkehr oder Rettungskräfte, ist die Umsetzung (Abschleppung) auf Kosten des Halters zulässig.

$300

Hinweis: Feuerwehrzufahrt/Rettungsweg oder Behindertenparkplatz: $750 zzgl. Abschleppkosten. Die Abschleppung erfolgt nur unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Als OWi kurze Verjährung.

§ 8Führen eines nicht verkehrssicheren oder überladenen Fahrzeugs
Ordnungswidrigkeit

Wer ein Fahrzeug führt, dessen Verkehrssicherheit durch Mängel an Bremsen, Lenkung, Reifen oder Beleuchtung beeinträchtigt ist, oder das die zulässige Zuladung überschreitet, handelt ordnungswidrig. Der Halter ist für den vorschriftsmäßigen Zustand mitverantwortlich. Bei erheblicher Gefährdung kann die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug stillgelegt werden.

$1.500 1 Punkte

Hinweis: Bei grober Verkehrsunsicherheit mit Gefährdung Hochstufung zum Vergehen. Halter und Fahrer haften nebeneinander.

§ 9Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung oder Zulassung
Vergehen

Wer ein Kraftfahrzeug ohne den vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz oder ohne gültige Zulassung im öffentlichen Verkehr gebraucht oder den Gebrauch gestattet, macht sich strafbar. Die Tat gefährdet die Schadensdeckung gegenüber möglichen Geschädigten. Die Verwendung entstellter oder falscher Kennzeichen wird zusätzlich verfolgt.

6 Haftmonate $6.000 2 Punkte

Hinweis: Halter und Fahrer haften gesamtschuldnerisch. Bei falschem/entstelltem Kennzeichen Idealkonkurrenz mit § 20 (Kennzeichenmissbrauch).

§ 10Fahren ohne Fahrerlaubnis (Fahren ohne Führerschein)
Vergehen

Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dafür erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt, macht sich strafbar. Ebenso strafbar ist der Halter, der eine solche Fahrt anordnet oder zulässt. Das bloße Mitführen eines Dokuments ersetzt die tatsächlich erteilte Fahrerlaubnis nicht.

8 Haftmonate $6.000 3 Punkte

Hinweis: Im Wiederholungsfall Erhöhung der Haftmonate und Einziehung des geführten Fahrzeugs möglich.

§ 11Fahren trotz Entziehung oder Sperre der Fahrerlaubnis
Vergehen

Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl ihm die Fahrerlaubnis behördlich oder gerichtlich entzogen wurde oder eine Sperrfrist läuft, begeht ein besonders schwerwiegendes Vergehen. Die Tat belegt die beharrliche Missachtung eines bestehenden Fahrverbots. Das geführte Fahrzeug kann eingezogen werden.

14 Haftmonate $10.000

Hinweis: Keine Punktevergabe, da Fahrerlaubnis bereits entzogen. Verlängerung der Sperrfrist und Fahrzeugeinziehung.

§ 12Trunkenheit im Verkehr
Vergehen

Wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage ist, es sicher zu führen, macht sich strafbar. Die Ahndung erfolgt gestuft nach der Blutalkoholkonzentration (BAK). Ab dem Wert absoluter Fahruntüchtigkeit wird die Fahrunsicherheit unwiderleglich vermutet.

12 Haftmonate $12.000 3 Punkte

Hinweis: 0,5–0,79 ‰: OWi, $2.000, 2 Punkte. 0,8–1,09 ‰: Vergehen, 6 Haftmonate, $6.000. Ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit): 12 Haftmonate, $12.000, Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei Unfall/Gefährdung weitere Erhöhung. Dienst- und Einsatzfahrten befreien nicht; Amtsträger und leitende Bedienstete werden gleichbehandelt (keine Immunität).

§ 13Führen eines Fahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss (Drogen im Straßenverkehr)
Vergehen

Wer ein Fahrzeug unter der Wirkung berauschender Mittel führt, macht sich strafbar. Bereits der Nachweis wirkungsrelevanter Substanzmengen im Blut begründet die Fahruntüchtigkeit. Treten Ausfallerscheinungen hinzu oder werden Dritte gefährdet, erhöht sich die Strafe erheblich.

12 Haftmonate $12.000 3 Punkte

Hinweis: Reiner Nachweis ohne Ausfallerscheinungen: $4.000, 2 Punkte. Mit Fahruntüchtigkeit/Gefährdung: 12 Haftmonate, Entziehung der Fahrerlaubnis. Idealkonkurrenz mit Betäubungsmitteldelikten (BtMG) möglich.

§ 14Nötigung im Straßenverkehr
Vergehen

Wer einen anderen Verkehrsteilnehmer rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einem Verhalten nötigt, insbesondere durch dichtes Auffahren (Drängeln), Ausbremsen oder Zufahren, macht sich strafbar. Maßgeblich ist die zielgerichtete Einwirkung auf den Willen des Genötigten. Die Tat gefährdet regelmäßig zugleich die Verkehrssicherheit.

18 Haftmonate $12.000 3 Punkte

Hinweis: Bei erheblicher Gefährdung Idealkonkurrenz mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr (§ 16). Regelmäßig Entziehung der Fahrerlaubnis.

§ 15Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
Vergehen

Wer sich als Unfallbeteiligter nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, bevor er die erforderlichen Feststellungen zu seiner Person, seinem Fahrzeug und der Art seiner Beteiligung ermöglicht hat, macht sich strafbar. Eine nach den Umständen angemessene Wartezeit ist einzuhalten; ersatzweise sind die Feststellungen unverzüglich nachzuholen. Bei Personenschaden erhöht sich die Strafe deutlich.

12 Haftmonate $10.000 3 Punkte

Hinweis: Nur Sachschaden: 8 Haftmonate, $6.000. Bei Personenschaden: 18 Haftmonate, $15.000, Entziehung der Fahrerlaubnis. Tätige Reue (unverzügliche nachträgliche Meldung) kann strafmildernd wirken.

§ 16Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Verbrechen

Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt, indem er Hindernisse bereitet, Anlagen oder Fahrzeuge beschädigt oder einen ähnlich gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, begeht ein Verbrechen. Erfasst werden auch verkehrsfeindliche Inneneingriffe, etwa das gezielte Zufahren auf Personen oder das absichtliche Herbeiführen von Kollisionen. Der Versuch ist strafbar.

48 Haftmonate $60.000

Hinweis: Bei Herbeiführung eines Unglücksfalls, schwerer Gesundheitsschädigung oder Todesfolge erhebliche weitere Erhöhung. Dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrzeugeinziehung.

§ 17Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (illegales Straßenrennen)
Verbrechen

Wer im Straßenverkehr ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet, an ihm teilnimmt oder sich als Kraftfahrzeugführer grob verkehrswidrig und rücksichtslos mit nicht angepasster Geschwindigkeit fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, begeht ein Verbrechen. Ein Gegner ist nicht erforderlich; auch das rücksichtslose Rasen als Einzelrennen ist erfasst. Werden Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, erhöht sich die Strafe.

36 Haftmonate $50.000

Hinweis: HOCH. Mit Gefährdung bis 48 Haftmonate; bei Todesfolge bis 72 Haftmonate. Zwingende Einziehung des Tatfahrzeugs und dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis.

§ 18Missachtung polizeilicher Anhaltezeichen und Fluchtfahrt
Verbrechen

Wer trotz erkennbarer polizeilicher Anhalte- oder Weisungszeichen nicht anhält und sich der Kontrolle durch Flucht mit dem Fahrzeug entzieht, begeht ein Verbrechen. Die Tat ist regelmäßig mit erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen und weiteren Verkehrsverstößen verbunden und gefährdet Einsatzkräfte wie unbeteiligte Dritte. Widerstandshandlungen und Gefährdungen während der Flucht werden zusätzlich verfolgt.

30 Haftmonate $40.000

Hinweis: HOCH. Tateinheit mit den während der Flucht begangenen Delikten (u. a. §§ 2, 3, 16, 17). Verlauf und Abbruchentscheidung der Nacheile sind aktenkundig zu machen. Dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrzeugeinziehung.

§ 19Nichtbilden der Rettungsgasse und Behinderung von Einsatzfahrzeugen
Ordnungswidrigkeit

Nähern sich Fahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Einsatzhorn, haben alle Verkehrsteilnehmer diesen unverzüglich freie Bahn zu schaffen; bei stockendem oder stehendem Verkehr ist zwischen den Fahrstreifen eine Rettungsgasse zu bilden. Wer die Rettungsgasse nicht bildet oder ein Einsatz-, Polizei- oder Rettungsfahrzeug in Ausübung seiner Aufgaben behindert, handelt ordnungswidrig. Wird dadurch ein Einsatz verzögert oder werden Personen gefährdet, wird der Verstoß als Vergehen verfolgt.

$1.500 2 Punkte

Hinweis: Bei Verzögerung eines Rettungs- oder Fahndungseinsatzes oder konkreter Gefährdung Hochstufung zum Vergehen (bis 6 Haftmonate, $6.000). Vorsätzliches Blockieren von LAPD-, LASD-, USMS- oder Rettungsfahrzeugen kann zusätzlich als Widerstand nach dem StGB verfolgt werden.

§ 20Missbrauch und Manipulation amtlicher Kennzeichen
Vergehen

Wer an einem Fahrzeug Kennzeichen anbringt, die ihm nicht zugeteilt sind, ein Kennzeichen fälscht, entfernt, verdeckt oder unkenntlich macht, um die Feststellung des Fahrzeugs oder des Halters zu verhindern, macht sich strafbar. Ebenso strafbar ist das Führen eines Fahrzeugs mit entstempelten oder ungültigen Kennzeichen. Dient die Manipulation der Verschleierung weiterer Straftaten, erhöht sich die Strafe erheblich.

6 Haftmonate $6.000 2 Punkte

Hinweis: Idealkonkurrenz mit Urkundenfälschung (StGB § 267) und § 9 dieses Gesetzes möglich. Bei Nutzung zur Verdeckung von Fahndungen oder Fluchtfahrten erhebliche Strafschärfung; Sicherstellung der Kennzeichen und gegebenenfalls des Fahrzeugs.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 1Vertragsfreiheit und Vertragsschluss
Ordnungswidrigkeit

Jede geschäftsfähige Person ist frei, Verträge abzuschließen, deren Inhalt zu bestimmen und den Vertragspartner zu wählen. Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme – zustande und ist ab diesem Zeitpunkt für beide Seiten bindend. Wer sich ohne rechtfertigenden Grund einseitig von einem wirksam geschlossenen Vertrag lossagt oder die Erfüllung grundlos verweigert, haftet der Gegenseite auf Ersatz des Vertrauensschadens. Dem Zivilrecht unterliegen als Vertragspartner uneingeschränkt auch staatliche Stellen, Behörden und Amtsträger; formfreie Vereinbarungen sind gültig, für bestimmte Geschäfte (Grundstück, Bürgschaft, Testament) gilt jedoch ein gesetzlicher Formzwang.

$5.000

Hinweis: Streitwert-Richtwert bei grundloser Vertragsverweigerung; Ansprüche verjähren regelmäßig in 3 RP-Jahren. Gleichbehandlung: auch das DOJ und seine Mitarbeiter sind an geschlossene Verträge gebunden.

§ 2Kaufvertrag und Übereignung
Ordnungswidrigkeit

Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum zu verschaffen, während der Käufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen hat. Die Übereignung beweglicher Sachen erfolgt durch Einigung und Übergabe; bei Fahrzeugen ist zusätzlich die Ummeldung beim DMV maßgeblich. Wer eine bereits verkaufte Sache ein zweites Mal veräußert oder trotz vollständiger Zahlung die Herausgabe verweigert, ist zum Schadensersatz und zur Rückabwicklung verpflichtet. Bargeschäfte des täglichen Lebens gelten mit Übergabe als vollzogen.

$8.000

Hinweis: Richtwert orientiert sich am Kaufpreis; Doppelverkauf kann zusätzlich strafrechtlich als Betrug (StGB) verfolgt werden.

§ 3Eigentum und Besitz
Ordnungswidrigkeit

Eigentum ist die umfassende rechtliche Herrschaft über eine Sache, Besitz hingegen nur die tatsächliche Sachherrschaft über sie. Der Eigentümer kann von jedem unberechtigten Besitzer die Herausgabe der Sache sowie die Beseitigung fortdauernder Störungen verlangen. Wer eine fremde Sache widerrechtlich zurückbehält, muss neben der Herausgabe auch die gezogenen Nutzungen und entstandene Schäden ersetzen. Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten ist bei abhandengekommenen, insbesondere gestohlenen Sachen ausgeschlossen.

$6.000

Hinweis: Herausgabeanspruch (Vindikation); bei gestohlenem Gut kein gutgläubiger Erwerb. Selbstjustiz zur Durchsetzung ist unzulässig – Vollstreckung nur mit gerichtlichem Titel.

§ 4Grundstücks- und Immobilienkauf
Ordnungswidrigkeit

Der Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung; formlose Absprachen sind nichtig. Das Eigentum geht erst mit der Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch (County Registry) über, nicht bereits mit Vertragsschluss oder Kaufpreiszahlung. Wer als Verkäufer nach der Beurkundung die Auflassung verweigert oder das Objekt anderweitig belastet, haftet auf den vollen Erfüllungsschaden. Belastungen wie Hypotheken und Dienstbarkeiten wirken nur mit Grundbucheintragung.

$45.000

Hinweis: Hoher Streitwert wegen Immobilienwert; notarielle Form zwingend, sonst Nichtigkeit des Vertrages.

§ 5Mietvertrag und Kündigung
Ordnungswidrigkeit

Durch den Mietvertrag überlässt der Vermieter dem Mieter den Gebrauch einer Wohnung oder eines Gewerbeobjekts gegen Zahlung der vereinbarten Miete; der Vermieter hat die Sache in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten, der Mieter sie pfleglich zu behandeln und die Miete pünktlich zu entrichten. Das Mietverhältnis endet durch ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Frist oder durch außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei erheblichem Mietrückstand, nachhaltiger Störung des Hausfriedens oder vertragswidrigem Gebrauch. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen; eine eigenmächtige Räumung, ein Schlossaustausch oder das Aussperren des Mieters durch den Vermieter ist unzulässig und schadensersatzpflichtig. Eine Zwangsräumung ist nur mit gerichtlichem Titel durch den zuständigen Vollstreckungsdienst (Sheriff/USMS) zulässig; die hinterlegte Kaution dient der Sicherung und ist nach ordnungsgemäßer Rückgabe zu erstatten.

$7.500

Hinweis: Kaution i.d.R. bis zu drei Monatsmieten; kalte Räumung (Selbstjustiz) verboten; Zwangsräumung nur mit Titel und behördlicher Vollstreckung.

§ 6Arbeitsvertrag und Vergütung
Ordnungswidrigkeit

Durch den Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung weisungsgebundener Dienste, der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Der Arbeitgeber hat den Lohn pünktlich abzurechnen und seine Fürsorgepflicht zu wahren, der Arbeitnehmer schuldet Treue und ordnungsgemäße Arbeitsleistung. Vorenthaltener oder verspätet gezahlter Lohn, eine unberechtigte fristlose Entlassung sowie Verstöße gegen vereinbarte Vertragsstrafen lösen Nachzahlungs- und Ersatzansprüche aus. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur bei angemessener Entschädigung wirksam; die Regeln gelten für private wie für staatliche Arbeitgeber gleichermaßen.

$9.000

Hinweis: Richtwert bei Lohnvorenthaltung; unbegründete fristlose Kündigung begründet Abfindungsanspruch. Gilt auch für Beschäftigungsverhältnisse staatlicher Stellen.

§ 7Verzug und Verzugsschaden
Ordnungswidrigkeit

In Verzug gerät, wer eine fällige Leistung trotz Möglichkeit nicht rechtzeitig erbringt, spätestens nach Mahnung oder kalendermäßig bestimmtem Termin. Der Schuldner hat den durch den Verzug entstandenen Schaden zu ersetzen und schuldet auf Geldforderungen Verzugszinsen. Bei fortdauerndem Zahlungsverzug kann der Gläubiger nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Der Verzug endet mit vollständiger Bewirkung der geschuldeten Leistung.

$3.500

Hinweis: Verzugszinsen als RP-Pauschale; Höhe des Ersatzes richtet sich nach dem konkreten Verzugsschaden. Verhältnismäßigkeit: Fristsetzung vor Rücktritt erforderlich.

§ 8Gewährleistung und Sachmängelhaftung
Ordnungswidrigkeit

Der Verkäufer haftet dafür, dass die Sache bei Gefahrübergang frei von Sach- und Rechtsmängeln ist und die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz verlangen. Das arglistige Verschweigen eines Mangels – etwa eines Unfallschadens am Fahrzeug – schließt jeden Gewährleistungsausschluss aus und begründet volle Haftung. Ein Gewährleistungsausschluss ist beim gewerblichen Verkauf an Verbraucher unwirksam.

$8.500

Hinweis: Gewährleistungsfrist regelmäßig 2 RP-Jahre; arglistiges Verschweigen hebt jeden Haftungsausschluss auf und kann als Betrug (StGB) verfolgt werden.

§ 9Vertragsstrafe
Ordnungswidrigkeit

Die Parteien können für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung eine Vertragsstrafe vereinbaren, die verwirkt ist, sobald der Schuldner in Verzug gerät. Die Strafe kann neben der Erfüllung oder als Ersatz der Erfüllung gefordert werden; ein weitergehender Schaden bleibt daneben ersatzfähig. Eine unangemessen hohe Vertragsstrafe kann auf gerichtlichen Antrag durch den Superior Court auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Die Vereinbarung muss klar und bestimmt gefasst sein.

$12.000

Hinweis: Höhe frei vereinbar, aber gerichtlich reduzierbar bei Unangemessenheit; häufig in NDA- und Gewerbeverträgen.

§ 10Schadensersatz aus unerlaubter Handlung
Vergehen

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Der Ersatz umfasst den unmittelbaren Sachschaden, entgangenen Gewinn sowie notwendige Folgekosten. Bei vorsätzlicher oder besonders leichtfertiger Schädigung tritt eine gesteigerte Haftung ein; mehrere Schädiger haften als Gesamtschuldner. Die zivilrechtliche Haftung besteht unabhängig von einer etwaigen strafrechtlichen Verfolgung und trifft auch handelnde Amtsträger persönlich.

$25.000

Hinweis: Zivilrechtlich keine Haft; höher eingestuft wegen vorsätzlicher Rechtsgutverletzung. Läuft parallel zur Strafverfolgung; keine Immunität für Beamte.

§ 11Schmerzensgeld
Ordnungswidrigkeit

Bei einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung kann der Geschädigte auch für den immateriellen Schaden eine billige Entschädigung in Geld – Schmerzensgeld – verlangen. Bemessungsgrundlage sind Art, Dauer und Schwere der Verletzung sowie der Grad des Verschuldens des Schädigers. Bei besonders rücksichtslosem oder vorsätzlichem Handeln ist ein erhöhter Betrag gerechtfertigt. Der Anspruch ist vererblich und kann neben dem materiellen Schadensersatz nach § 10 geltend gemacht werden.

$20.000

Hinweis: Richtwert je nach Verletzungsschwere; tritt neben den materiellen Schadensersatz. Bemessung nach Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion.

§ 12Namens- und Persönlichkeitsrecht
Ordnungswidrigkeit

Jede Person hat ein Recht am eigenen Namen, am eigenen Bild und auf Achtung ihrer Ehre und Privatsphäre. Wer den Namen eines anderen unbefugt gebraucht, dessen Bildnis ohne Einwilligung verbreitet oder die Persönlichkeit durch unwahre Tatsachenbehauptungen verletzt, kann auf Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Bei schwerwiegenden Eingriffen – etwa gezielter Rufschädigung oder Identitätsanmaßung – kommt zusätzlich eine Geldentschädigung in Betracht. Der Schutz umfasst auch Firmen- und Markennamen im Geschäftsverkehr.

$15.000

Hinweis: Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch; bei schwerer Verletzung zusätzlich Geldentschädigung. Abgrenzung zur strafbaren Verleumdung (StGB).

§ 13Vollmacht und Stellvertretung
Ordnungswidrigkeit

Durch die Vollmacht ermächtigt der Vollmachtgeber einen anderen, in seinem Namen und mit Wirkung für ihn rechtsgeschäftlich zu handeln. Eine im Rahmen der Vollmacht abgegebene Erklärung wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Wer ohne Vertretungsmacht oder unter deren Überschreitung handelt (falsus procurator), haftet dem Geschäftsgegner persönlich auf Erfüllung oder Schadensersatz. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf ist dem Geschäftsverkehr in geeigneter Weise bekannt zu machen.

$7.000

Hinweis: Vertreter ohne Vertretungsmacht haftet persönlich; missbräuchliche Nutzung einer Vollmacht kann als Untreue (StGB) strafbar sein.

§ 14Darlehen und Bürgschaft
Ordnungswidrigkeit

Beim Darlehen überlässt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag, den dieser bei Fälligkeit nebst vereinbarter Zinsen zurückzuzahlen hat. Durch die Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen; die Bürgschaftserklärung bedarf der Schriftform. Zahlt der Hauptschuldner nicht, kann der Gläubiger den Bürgen in Anspruch nehmen, der sodann Rückgriff beim Hauptschuldner nimmt. Wucherzinsen und sittenwidrige Knebelverträge sind nichtig.

$18.000

Hinweis: Bürgschaft nur schriftlich wirksam; sittenwidrige Zinsen (Wucher) führen zur Nichtigkeit. Richtwert = üblicher Darlehensstreitwert.

§ 15Testament und gesetzliche Erbfolge
Ordnungswidrigkeit

Jede geschäftsfähige Person kann durch Testament über ihren Nachlass von Todes wegen verfügen; das eigenhändige Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Fehlt eine wirksame letztwillige Verfügung, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, nach der Ehegatte und Verwandte in bestimmter Rangordnung erben. Der Erbe tritt in sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers ein und haftet grundsätzlich auch für dessen Nachlassverbindlichkeiten. Ein Testament kann jederzeit widerrufen oder durch ein späteres ersetzt werden.

$30.000

Hinweis: Formfehler machen das Testament unwirksam; Erbe haftet für Nachlassschulden (Ausschlagung binnen Frist möglich). Hinterlegung beim Civil-Affairs-Nachlassregister empfohlen.

§ 16Pflichtteil
Ordnungswidrigkeit

Wird ein naher Angehöriger – Abkömmling, Ehegatte oder Elternteil – durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen, steht ihm ein Pflichtteil zu. Der Pflichtteil besteht in einem Geldanspruch gegen den oder die Erben in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall und ist gegenüber den Erben geltend zu machen; er kann nur bei schwerer Verfehlung des Berechtigten wirksam entzogen werden. Schenkungen des Erblassers vor dem Tod können den Pflichtteil ergänzen.

$22.000

Hinweis: Pflichtteil = 1/2 des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch; Entziehung nur bei schwerer Verfehlung. Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen.

§ 17Firmengründung und Handelsregister
Ordnungswidrigkeit

Die Gründung eines Handelsgewerbes und der Betrieb unter einer Firma setzen die Eintragung in das Handelsregister (Business Registry) voraus. Die Firma muss zur Kennzeichnung geeignet, unterscheidungskräftig und nicht irreführend sein; einzutragen sind Inhaber, Rechtsform, Sitz und vertretungsberechtigte Personen. Wer ein eintragungspflichtiges Gewerbe ohne Registrierung betreibt oder falsche Angaben zur Eintragung macht, handelt ordnungswidrig und haftet für dadurch verursachte Schäden. Änderungen der eingetragenen Verhältnisse sind unverzüglich anzumelden.

$16.000

Hinweis: Betrieb ohne Eintragung bußgeldbewehrt; falsche Registerangaben können zusätzlich als Urkundendelikt (StGB) verfolgt werden.

§ 18Eheschließung und Personenstand
Ordnungswidrigkeit

Die Ehe wird durch die persönliche und übereinstimmende Erklärung beider Partner vor dem Standesbeamten der Civil-Affairs-Abteilung des Department of Justice geschlossen und mit Eintragung in das Personenstandsregister wirksam. Eintragungspflichtig sind ferner Geburt, Namensänderung, Scheidung und Tod; sämtliche Erklärungen zum Personenstand sind wahrheitsgemäß und vollständig abzugeben. Wer eine Ehe unter Verschweigen eines Ehehindernisses – etwa einer bereits bestehenden Ehe oder fehlender Geschäftsfähigkeit – schließt oder gegenüber dem Standesamt falsche Personenstandsangaben macht, dessen Eintragung ist anfechtbar und begründet Ersatzansprüche. Vermögensrechtliche Folgen von Ehe und Scheidung – Zugewinnausgleich und Unterhalt – werden im Streitfall vor dem Superior Court of South California geklärt.

$10.000

Hinweis: Zuständig: Standesamt/Civil Affairs des DOJ. Falsche Personenstandsangaben zusätzlich als Urkundendelikt (StGB) verfolgbar; Doppelehe (Bigamie) ist strafbar. Anträge über den Bürgerservice.

Verwaltungs- & Behördenrecht (VwVfG)

§ 1Anwendungsbereich und Geltungsvorrang
Ordnungswidrigkeit

Dieses Gesetz regelt das Verwaltungsverfahren aller Behörden, Ämter, staatlichen Betriebe und erlaubnispflichtigen Unternehmen im South California sowie deren Verhältnis zum Department of Justice (DOJ). Es gilt für hoheitliches Handeln, Verwaltungsakte, Erlaubnis-, Aufsichts- und Sanktionsverfahren. Bei Widerspruch zwischen behördlichem Sonderrecht und diesem Gesetz gehen die Vorschriften und rechtmäßigen Anordnungen des DOJ vor. Diese Vorschrift ist eine Rahmennorm und enthält keinen eigenen Sanktionstatbestand.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Rahmennorm ohne eigene Strafandrohung; legt Geltungsbereich und Vorrangregel fest.

§ 2Stellung des DOJ als höchste staatliche Instanz
Vergehen

Das Department of Justice ist die oberste rechtliche und staatliche Instanz des South California; alle nachgeordneten Behörden, Ämter, staatlichen Betriebe und privaten Unternehmen sind ihm gegenüber weisungsgebunden, soweit ihre Tätigkeit Recht, öffentliche Sicherheit oder Ordnung berührt. Rechtmäßige Weisungen und Verfügungen des DOJ sind unverzüglich zu befolgen und binden Leitung wie Beschäftigte gleichermaßen. Wer als Behörden- oder Unternehmensverantwortlicher eine vollziehbare DOJ-Anordnung vorsätzlich missachtet, behindert oder unterläuft, begeht ein Vergehen; daneben können der Betrieb geschlossen und Konzessionen entzogen werden.

15 Haftmonate $120.000

Hinweis: Vorrang gilt nur für rechtmäßige Anordnungen; neben Freiheits- und Geldstrafe sind Betriebsschließung und Konzessionsentzug möglich, wiederholte Missachtung erhöht das Strafmaß.

§ 3Aufsicht über DEA und U.S. Marshals Service
Ordnungswidrigkeit

Die Drug Enforcement Administration (organisierte Drogenkriminalität) und der U.S. Marshals Service (Vollstreckung, Fahndung, Gerichtsschutz und Zeugenschutz) sind dem DOJ nachgeordnet und unterstehen dessen Fach- und Dienstaufsicht. Beide führen ihre Aufgaben eigenständig, jedoch weisungsgebunden nach den Richtlinien des DOJ aus und legen über wesentliche Maßnahmen Rechenschaft ab. Anordnungen der Aufsicht sind aktenkundig zu machen und zu befolgen; die Missachtung einer rechtmäßigen Aufsichtsanordnung durch einen Bediensteten wird disziplinarisch und, bei Amtsbezug, nach dem StGB verfolgt.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: DEA und USMS sind dem DOJ nachgeordnet; Amtsdelikte von Bediensteten (u. a. Amtsmissbrauch § 306 StGB) werden gesondert über Internal Affairs und die Gerichte verfolgt.

§ 4Bindung von LAPD und LASD; Verfahrensübernahme
Vergehen

Das Los Angeles Police Department und das Los Angeles Sheriff's Department leisten die alltägliche Strafverfolgung, insbesondere Streifendienst und erste Festnahmen; sie sind an rechtmäßige Anordnungen des DOJ gebunden. Das DOJ übernimmt schwere, komplexe oder organisationsbezogene Verfahren und führt sie bis zum Abschluss; ab Übernahme sind Akten, Beweismittel und Zuständigkeit unverzüglich zu übergeben. Wer als Bediensteter eine rechtmäßige Übernahme- oder Herausgabeanordnung vorsätzlich verweigert, verzögert oder Beweismittel zurückhält, begeht ein Vergehen; bei Amtsbezug richtet sich die Strafe nach den §§ 306 ff. StGB.

12 Haftmonate $40.000

Hinweis: LAPD und LASD sind an rechtmäßige DOJ-Anordnungen gebunden; Strafvereitelung im Amt und Amtsmissbrauch nach StGB bleiben unberührt.

§ 5Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Ordnungswidrigkeit

Jede Verwaltungsmaßnahme, Anordnung und Sanktion muss geeignet, erforderlich und angemessen sein; unter mehreren geeigneten Mitteln ist stets das mildeste zu wählen. Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zum angestrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. Unverhältnismäßige Maßnahmen sind rechtswidrig, aufzuheben und können dienst- sowie strafrechtliche Folgen für den handelnden Amtsträger nach sich ziehen.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Grundsatznorm ohne eigene Strafandrohung; ein Verstoß macht die Maßnahme rechtswidrig und begründet Amtshaftung sowie ggf. Verfolgung nach StGB.

§ 6Gleichbehandlung und Ausschluss jeder Immunität
Ordnungswidrigkeit

Vor dem Recht sind alle gleich; Bürger, Beamte, Amtsträger und die Leitung des DOJ unterliegen denselben Gesetzen. Eine parlamentarische oder amtsbezogene Immunität besteht nicht: Auch leitende Bedienstete und Mitglieder der Führung können untersucht, angeklagt und verurteilt werden. Wer sein Amt, seinen Rang oder seine Stellung dazu einsetzt, sich oder einen anderen der Strafverfolgung zu entziehen, Ermittlungen zu vereiteln oder eine Vorzugsbehandlung zu erlangen, wird nach den einschlägigen Amtsdelikten des Strafgesetzbuchs (Amtsmissbrauch § 306, Rechtsbeugung § 307, Korruption im Amt § 308) verfolgt.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Kernprinzip: keine Immunität, auch die Leitung ist untersuchbar und anklagbar; das Strafmaß richtet sich nach den Amtsdelikten des StGB (§§ 303-308).

§ 7Aktenpflicht und Aktenzeichenvergabe
Ordnungswidrigkeit

Über jede Ermittlung, jedes Verwaltungsverfahren und jede hoheitliche Maßnahme ist eine vollständige, wahrheitsgemäße Akte zu führen, die bei Anlage ein eindeutiges, fortlaufendes Aktenzeichen erhält. Das Aktenzeichen ist bei jeder Verfügung, jedem Beschluss und jeder Vorladung anzugeben; ohne wirksames Aktenzeichen ergangene belastende Maßnahmen sind unwirksam. Wer die Aktenpflicht verletzt, eine belastende Maßnahme ohne Aktenzeichen erlässt oder Vorgänge nicht ordnungsgemäß dokumentiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit; die vorsätzliche Manipulation einer Akte wird als Urkundendelikt nach dem StGB verfolgt.

$15.000

Hinweis: Das Aktenzeichen ist Wirksamkeitsvoraussetzung belastender Maßnahmen; Aktenmanipulation zulasten eines Betroffenen wird als Vergehen nach StGB verfolgt.

§ 8Internal Affairs — interne Ermittlungen gegen Amtsträger
Vergehen

Die Abteilung Internal Affairs des DOJ ermittelt eigenständig gegen Bedienstete aller Behörden bei Verdacht auf Dienstpflichtverletzungen, Amtsmissbrauch, Korruption oder Straftaten im Amt. Sie ist weisungsunabhängig, kann Akten, Dienstwaffen und Ausrüstung sicherstellen und Bedienstete für die Dauer der Ermittlung vom Dienst suspendieren. Wer eine Internal-Affairs-Ermittlung behindert, Beweismittel unterdrückt, Zeugen beeinflusst oder die Herausgabe dienstlicher Unterlagen verweigert, begeht ein Vergehen; einschlägige Amtsdelikte werden gesondert nach dem StGB verfolgt.

18 Haftmonate $60.000

Hinweis: Internal Affairs ist weisungsunabhängig und ermittelt gegen jeden Amtsträger, ausdrücklich auch gegen die Leitung; die Suspendierung ist sofort vollziehbar.

§ 9Bürgerbeschwerde und Disziplinarmaßnahmen
Ordnungswidrigkeit

Jede Person kann sich form- und fristlos mit einer Bürgerbeschwerde über das Verhalten eines Bediensteten an dessen vorgesetzte Stelle oder an Internal Affairs wenden; die Beschwerde ist zu prüfen und der beschwerdeführenden Person ist das Ergebnis mitzuteilen. Erweist sich der Vorwurf als begründet, sind gestufte Disziplinarmaßnahmen zu verhängen: Verwarnung, Verweis, Geldbuße, Kürzung der Bezüge, Rückstufung, befristetes Tätigkeitsverbot bis hin zur Suspendierung und Entlassung aus dem Dienst. Die Beschwerde darf dem Beschwerdeführer nicht zum Nachteil gereichen; wer wissentlich falsche Tatsachen behauptet, um einen Bediensteten zu Unrecht zu belasten, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann wegen falscher Verdächtigung nach § 301 StGB verfolgt werden.

$8.000

Hinweis: Disziplinarstufen von Verwarnung bis Entlassung; wissentlich falsche Beschwerde ist bußgeldbewehrt und zusätzlich als falsche Verdächtigung (§ 301 StGB) strafbar.

§ 10Waffenlizenz-Antragsverfahren
Ordnungswidrigkeit

Der Erwerb und das Führen einer Waffe setzen eine schriftliche Waffenlizenz voraus, die beim DOJ unter Vorlage von Identitätsnachweis, Führungszeugnis und Zuverlässigkeitsnachweis zu beantragen ist. Über den Antrag entscheidet die zuständige Stelle nach Prüfung; die Lizenz kann befristet, mit Auflagen versehen oder bei Wegfall der Zuverlässigkeit widerrufen werden. Wer den Antrag unvollständig oder verspätet stellt oder erteilte Auflagen missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

$8.000

Hinweis: Unrichtige Angaben im Antragsverfahren führen zur Ablehnung mit Sperrfrist; das Führen ohne gültige Lizenz richtet sich nach dem WaffG.

§ 11Gewerbeerlaubnis
Ordnungswidrigkeit

Der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gewerbes bedarf einer vorherigen Gewerbeerlaubnis der zuständigen Behörde; die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und bei Unzuverlässigkeit oder Verstößen widerrufen werden. Betreiber haben Betriebsstätte, verantwortliche Person und Tätigkeit anzuzeigen. Wer ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ohne gültige Erlaubnis betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; der Betrieb kann geschlossen und die daraus erzielten Einnahmen eingezogen werden.

$45.000

Hinweis: Betriebsschließung und Einziehung der Einnahmen möglich; gewerbsmäßiger oder organisierter Betrieb ohne Erlaubnis wird als Vergehen verfolgt.

§ 12Öffentliche Versammlung und Demonstration
Ordnungswidrigkeit

Öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Demonstrationen sind spätestens 48 Stunden vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und bedürfen bei Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen einer Genehmigung. Die Behörde kann Auflagen zu Ort, Zeit, Route und Ordnerdienst erteilen und die Versammlung bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit auflösen. Wer eine Versammlung ohne Anzeige oder Genehmigung durchführt oder vollziehbare Auflagen missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

$12.000

Hinweis: Bewaffnete, vermummte oder gewalttätige Versammlungen werden aufgelöst; die Rädelsführerschaft kann als Vergehen verfolgt werden.

§ 13Anwaltszulassung durch die Bar
Vergehen

Wer als Rechtsanwalt vor den Gerichten des South California auftritt, Mandanten vertritt oder gegen Entgelt rechtsbesorgend tätig wird, bedarf der Zulassung durch die Bar of South California (Anwaltskammer). Die Zulassung setzt den Nachweis fachlicher Eignung und persönlicher Zuverlässigkeit voraus; sie kann mit Auflagen erteilt, ruhend gestellt oder bei schwerwiegenden Berufspflichtverletzungen widerrufen werden. Wer ohne wirksame Zulassung als Anwalt auftritt oder eine widerrufene Zulassung weiter vortäuscht, begeht ein Vergehen und kann mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden.

10 Haftmonate $40.000

Hinweis: Zulassung und Aufsicht durch die Bar; Widerruf bei Berufspflichtverletzung; unbefugtes Auftreten kann zusätzlich als Titelmissbrauch bzw. Amtsanmaßung nach StGB verfolgt werden.

§ 14Gerichtliche Beschlussarten
Ordnungswidrigkeit

Eingriffe in Grundrechte bedürfen, soweit gesetzlich vorgesehen, eines Beschlusses des Superior Court of South California, den die Staatsanwaltschaft oder das DOJ beantragt und ein Richter erlässt. Zu den Beschlussarten zählen der Haftbefehl (Arrest Warrant), der Durchsuchungsbeschluss (Search Warrant), die Beschlagnahme- und Vermögenssicherungsanordnung (Seizure- bzw. Asset-Freeze-Order), die Überwachungsanordnung (Surveillance Order), die Vorladung mit Zeugnis- und Herausgabepflicht (Subpoena), die Kontakt- und Näherungsverbotsanordnung (Restraining Order) sowie die Zeugenschutzanordnung (Witness Protection Order), deren Vollzug dem U.S. Marshals Service obliegt. Jeder Beschluss ist zu begründen, mit Aktenzeichen zu versehen und auf das erforderliche Maß zu beschränken; die Missachtung eines vollziehbaren gerichtlichen Beschlusses wird nach dem StGB verfolgt.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Katalog der Beschlussarten; Antrag durch Staatsanwaltschaft oder DOJ, Erlass durch den Richter; Zeugenschutz und Vollstreckung obliegen dem USMS; Verstöße gegen Beschlüsse werden nach StGB verfolgt.

§ 15Vorladung und Zeugnis- sowie Herausgabepflicht (Subpoena)
Ordnungswidrigkeit

Wer durch eine ordnungsgemäß zugestellte Vorladung (Subpoena) geladen ist, hat zum angegebenen Termin zu erscheinen, wahrheitsgemäß auszusagen und die bezeichneten Unterlagen oder Gegenstände herauszugeben, soweit kein gesetzliches Aussage- oder Herausgabeverweigerungsrecht besteht. Das unentschuldigte Ausbleiben sowie die grundlose Verweigerung der Aussage oder Herausgabe können mit Ordnungsgeld, zwangsweiser Vorführung durch den U.S. Marshals Service und bei fortgesetzter Weigerung mit Beugehaft geahndet werden. Eine vorsätzlich falsche Aussage wird als Falschaussage oder Meineid nach § 302 StGB verfolgt.

$10.000

Hinweis: Zwangsmittel: Ordnungsgeld, Vorführung durch den USMS und Beugehaft bei fortgesetzter Weigerung; falsche Aussage nach § 302 StGB (Meineid/Falschaussage).

§ 16Beschlagnahme, Sicherstellung und Vermögenssicherung
Vergehen

Zur Beweissicherung, Gefahrenabwehr oder Vollziehung einer Asset-Freeze-Order können das DOJ und die zuständigen Behörden Gegenstände, Fahrzeuge, Konten und Vermögenswerte sicherstellen oder beschlagnahmen; über die Maßnahme ist ein Sicherstellungsprotokoll mit lückenloser Beweismittelkette (Chain of Custody) zu führen. Sichergestellte Sachen sind zu verwahren und nach Wegfall des Grundes herauszugeben; nachweislich aus Straftaten stammende Vermögenswerte werden eingezogen. Wer beschlagnahmte oder sichergestellte Sachen entzieht, beiseiteschafft, beschädigt oder dem behördlichen Zugriff entzieht, begeht ein Vergehen (Verstrickungsbruch).

20 Haftmonate $60.000

Hinweis: Pflicht zur lückenlosen Chain of Custody; illegale Vermögenswerte werden eingezogen; Widerspruch gegen die Sicherstellung ist nach § 17 zulässig.

§ 17Widerspruch und Verwaltungsklage
Ordnungswidrigkeit

Gegen einen belastenden Verwaltungsakt kann der Betroffene binnen 14 Tagen nach Zustellung schriftlich Widerspruch bei der erlassenden Behörde einlegen; hilft diese nicht ab, entscheidet die Aufsichtsbehörde, in letzter Instanz das DOJ. Nach erfolglosem Widerspruch steht der Weg der Verwaltungsklage zum Superior Court of South California offen, der die Maßnahme unabhängig überprüft. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, soweit nicht die sofortige Vollziehung angeordnet oder gesetzlich ausgeschlossen ist; die Frist ist eine Ausschlussfrist.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Rechtsschutznorm ohne eigene Strafandrohung; Fristversäumnis führt zur Bestandskraft des Verwaltungsakts; die gerichtliche Kontrolle erfolgt durch den Superior Court.

§ 18Aktenführung, Schutzstufen und Löschungsfristen
Ordnungswidrigkeit

Akten sind vollständig, wahrheitsgemäß und gegen unbefugten Zugriff gesichert zu führen; jeder Vorgang wird einer Schutzstufe zugeordnet (öffentlich, intern, vertraulich, geheim), die den Kreis der Zugriffsberechtigten bestimmt. Personenbezogene Einträge sind nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu löschen — Ordnungswidrigkeiten regelmäßig nach 12 Monaten, Verwaltungsverfahren nach 36 Monaten, während schwere Verbrechen und laufende Ermittlungen bis zum Abschluss gespeichert bleiben. Wer Akten unbefugt einsieht, ihre Schutzstufe missachtet, Einträge nach Fristablauf vorhält oder Verschlusssachen offenbart, begeht eine Ordnungswidrigkeit; der Verrat geheimer Vorgänge wird als Vergehen nach dem StGB verfolgt.

$25.000

Hinweis: Schutzstufen öffentlich/intern/vertraulich/geheim; Löschfristen 12 Monate (Ordnungswidrigkeit) und 36 Monate (Verwaltungsverfahren); Geheimnisverrat und Aktenmanipulation werden nach StGB verfolgt.

Strafprozessordnung (StPO)

§ 1Rechte des Beschuldigten – Schweigerecht und Recht auf Verteidigung
Ordnungswidrigkeit

Jeder Beschuldigte hat das Recht, zu den Vorwürfen zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen (nemo tenetur). Ab dem Zeitpunkt der Festnahme steht ihm das Recht auf einen Verteidiger seiner Wahl zu; ist er außerstande, einen solchen zu bezahlen, wird ihm auf Antrag ein Pflichtverteidiger (Public Defender) beigeordnet. Das Schweigen des Beschuldigten darf weder als Geständnis gewertet noch ihm sonst zum Nachteil ausgelegt werden. Strafverfolgungsbehörden – ob LAPD, LASD, DEA, USMS oder DOJ – haben diese Rechte in jedem Verfahrensabschnitt uneingeschränkt zu wahren.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Ein Verstoß gegen die Beschuldigtenrechte begründet ein Beweisverwertungsverbot nach § 8 und kann zur Aussetzung oder Einstellung des Verfahrens führen; verantwortliche Amtsträger werden nach dem StGB (Amtsmissbrauch) verfolgt.

§ 2Belehrungspflicht (Miranda-Rechte)
Ordnungswidrigkeit

Vor der ersten Vernehmung und vor jeder Wiederaufnahme nach einer Unterbrechung ist der Beschuldigte über sein Schweigerecht und sein Recht auf Verteidigung zu belehren (Miranda-Belehrung). Die Belehrung ist zur Akte zu protokollieren und vom Beschuldigten durch Unterschrift oder durch einen Zeugen bestätigen zu lassen. Unterbleibt die Belehrung oder erfolgt sie fehlerhaft, sind sämtliche daraufhin gewonnenen Aussagen unverwertbar. Die Pflicht besteht unabhängig davon, welche Behörde die Vernehmung führt.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Fehlende oder fehlerhafte Belehrung begründet ein absolutes Verwertungsverbot; eine Verwertung ist auch nicht mittelbar über weitere Beweise (§ 8) zulässig.

§ 3Unschuldsvermutung und Gleichheit vor dem Gesetz
Ordnungswidrigkeit

Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt jeder Angeklagte als unschuldig; verbleibende Zweifel wirken zu seinen Gunsten (in dubio pro reo). Vor dem Gesetz sind alle gleich: Das Verfahren richtet sich gegen Bürger, Beamte, Amtsträger und leitende Mitarbeiter des DOJ nach denselben Maßstäben. Eine amtsbezogene oder parlamentarische Immunität hindert die Strafverfolgung wegen einer Straftat nicht; Rang, Amt oder Behördenzugehörigkeit begründen weder Vorrechte noch eine mildere Behandlung. Wer ein Amt innehat, unterliegt für Amtsdelikte vielmehr einem verschärften Maßstab.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Gleichbehandlungsgrundsatz: auch Leitung des DOJ, Richter, Staatsanwälte und Beamte sind uneingeschränkt strafbar. Die Immunität schützt nicht vor der Verfolgung von Korruption, Amtsmissbrauch und schweren Straftaten (vgl. VwVfG § 5).

§ 4Verfahrensgrundsätze – Verhältnismäßigkeit und Aktenpflicht
Ordnungswidrigkeit

Jede Ermittlungs- und Zwangsmaßnahme muss zur Aufklärung der Tat geeignet, erforderlich und in ihrer Schwere angemessen sein; unter mehreren geeigneten Mitteln ist stets das mildeste zu wählen (Verhältnismäßigkeit). Über jede Amtshandlung, Vernehmung, Festnahme und Beschlagnahme ist eine vollständige und wahrheitsgemäße Akte zu führen, die Grund, Zeit, Ort und handelnde Dienstnummer ausweist (Aktenpflicht). Die Akten sind gegen unbefugten Zugriff zu sichern und der Verteidigung im gesetzlichen Umfang zugänglich zu machen. Lückenhafte, nachträglich veränderte oder unterdrückte Akten mindern den Beweiswert und können zum Verwertungsverbot führen.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Vorsätzliche Aktenmanipulation oder das Unterdrücken entlastender Vorgänge wird als Rechtsbeugung oder Amtsmissbrauch nach dem StGB verfolgt; die Verhältnismäßigkeit jeder Maßnahme ist aktenkundig zu begründen.

§ 5Vorläufige Festnahme
Ordnungswidrigkeit

Bei dringendem Tatverdacht oder bei Ergreifung auf frischer Tat (in flagranti) darf eine Person auch ohne vorherigen richterlichen Beschluss vorläufig festgenommen werden. Die erste Festnahme im Streifendienst obliegt regelmäßig LAPD und LASD; schwere, komplexe oder organisationsbezogene Fälle übernimmt das DOJ und führt sie bis zum Abschluss. Der Festgenommene ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, einem Richter des Superior Court vorzuführen; über die Festnahme ist ein Protokoll mit Grund, Ort und Uhrzeit zu fertigen. Bestätigt sich kein Haftgrund, ist der Betroffene sofort zu entlassen.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Wird die Vorführungsfrist ohne richterliche Entscheidung überschritten, ist die Festnahme rechtswidrig und die Freiheitsentziehung sofort zu beenden; hieraus gewonnene Beweise unterliegen dem Verwertungsverbot.

§ 6Untersuchungshaft, Höchstdauer und Haftprüfung
Ordnungswidrigkeit

Untersuchungshaft darf nur durch richterlichen Haftbefehl und nur bei Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr angeordnet werden. Die Höchstdauer beträgt sechs Haftmonate; eine Verlängerung ist allein bei schweren Verbrechen durch gesonderten, zu begründenden richterlichen Beschluss zulässig. Der Inhaftierte kann jederzeit Haftprüfung beantragen, über die binnen 72 Stunden mündlich zu entscheiden ist; darüber hinaus ist die Haft von Amts wegen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Entfällt der Haftgrund oder erweist sich die Haft als unverhältnismäßig, ist der Haftbefehl aufzuheben und der Betroffene zu entlassen.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Untersuchungshaft wird auf eine spätere Freiheitsstrafe angerechnet. Ein Überschreiten der Höchstdauer ohne Verlängerungsbeschluss führt zur zwingenden sofortigen Entlassung.

§ 7Durchsuchung und Beschlagnahme (mit und ohne Beschluss)
Ordnungswidrigkeit

Die Durchsuchung von Personen, Fahrzeugen und Räumen setzt grundsätzlich einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss (Search Warrant) voraus. Ohne Beschluss ist sie nur bei Gefahr im Verzug oder bei begründetem Anfangsverdacht (Probable Cause) zulässig und nachträglich schriftlich zu rechtfertigen. Gegenstände, die als Beweismittel oder als Einziehungsobjekte in Betracht kommen, dürfen beschlagnahmt werden; über jede Beschlagnahme ist ein Sicherstellungsprotokoll mit genauer Bezeichnung der Sachen zu erstellen. Der Betroffene kann die gerichtliche Überprüfung der Maßnahme verlangen.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Beweise aus einer rechtswidrigen Durchsuchung sind unverwertbar (Fruit of the Poisonous Tree). Bei Wohnraum ist der Beschluss zwingend, soweit nicht unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben besteht.

§ 8Chain of Custody und Beweisverwertungsverbot bei erheblichen Lücken
Ordnungswidrigkeit

Jedes sichergestellte Beweismittel ist lückenlos zu dokumentieren; die Beweismittelkette (Chain of Custody) weist Auffindeort, Sicherung, jeden Verwahrungswechsel und jede Untersuchung nachvollziehbar aus. Beweismittel sind zu versiegeln, eindeutig zu kennzeichnen und vor Veränderung, Vertauschung oder Verlust zu schützen. Weist die Kette erhebliche Lücken oder Anzeichen von Manipulation auf, sodass Echtheit oder Unversehrtheit des Beweismittels nicht mehr zweifelsfrei feststehen, ist das Beweismittel unverwertbar. Über die Verwertbarkeit entscheidet das Gericht; im Zweifel wirkt die Unsicherheit zugunsten des Angeklagten.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Unerhebliche, nachträglich aufklärbare Lücken berühren die Verwertbarkeit nicht. Vorsätzliches Fälschen, Vertauschen oder Unterschlagen von Beweismitteln wird nach dem StGB (Strafvereitelung, Amtsmissbrauch) verfolgt.

§ 9Vernehmung von Beschuldigten und Zeugen
Ordnungswidrigkeit

Vernehmungen sind ohne Zwang, Gewalt, Täuschung, Drohung, Ermüdung oder das Versprechen gesetzlich unzulässiger Vorteile durchzuführen. Zeugen sind zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, dürfen die Auskunft aber verweigern, soweit sie sich selbst oder nahe Angehörige belasten würden. Jede Vernehmung ist zu protokollieren; dem Vernommenen ist auf Verlangen eine Kopie auszuhändigen. Verbotene Vernehmungsmethoden führen zur Unverwertbarkeit der gesamten Aussage.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Falschaussagen von Zeugen werden nach dem StGB gesondert verfolgt (Meineid / uneidliche Falschaussage). Zwang oder Folter begründen ein absolutes Verwertungsverbot und ziehen die Strafverfolgung der handelnden Beamten nach sich.

§ 10Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft
Ordnungswidrigkeit

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Bezirksstaatsanwaltschaft (District Attorney), ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Die Anklageschrift bezeichnet den Beschuldigten, die vorgeworfene Tat nach Zeit und Ort sowie die anzuwendenden Vorschriften. Reicht der Tatverdacht nicht aus, ist das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen; das Hauptverfahren wird erst mit Zulassung der Anklage durch das Gericht eröffnet. Die Staatsanwaltschaft ist zur Objektivität verpflichtet und ermittelt belastende wie entlastende Umstände.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Entlastende Umstände sind der Verteidigung vollständig offenzulegen (Brady-Pflicht); ihr Zurückhalten kann zur Aufhebung des Urteils führen. In schweren und organisationsbezogenen Verfahren führt das DOJ die Anklage bis zum Abschluss.

§ 11Hauptverhandlung vor dem Superior Court
Ordnungswidrigkeit

Die Hauptverhandlung findet grundsätzlich öffentlich und mündlich vor dem Superior Court of South California statt. Der Angeklagte hat Anspruch auf ein faires Verfahren, auf Anwesenheit, auf Verteidigung sowie auf Befragung der Belastungszeugen und Vorhalt der Beweismittel. Das Gericht ist in seiner Entscheidung unabhängig und an Weisungen nicht gebunden; das Urteil ergeht allein auf Grundlage der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise und ist zu begründen. Bis zur Rechtskraft gilt die Unschuldsvermutung fort.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Die Öffentlichkeit kann zum Schutz gefährdeter Zeugen, Minderjähriger oder überwiegender Sicherheitsinteressen ausgeschlossen werden. Unentschuldigtes Ausbleiben des Angeklagten kann zur zwangsweisen Vorführung führen.

§ 12Strafbefehl und Schnellverfahren
Ordnungswidrigkeit

Bei Vergehen und minder schweren Fällen mit klarer Beweislage kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragen, mit dem ohne Hauptverhandlung eine Geldstrafe, eine Auflage oder eine kurze Freiheitsstrafe festgesetzt wird. Der Beschuldigte kann binnen 14 Tagen Einspruch einlegen; dann findet die reguläre Hauptverhandlung statt, in der das Gericht an das im Strafbefehl vorgesehene Strafmaß nicht gebunden ist. Wird kein Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Das Schnellverfahren dient der Entlastung des Gerichts bei einfach gelagerten Sachverhalten.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Bei Verbrechen ist ein Strafbefehl unzulässig; solche Taten sind stets in der Hauptverhandlung zu verhandeln.

§ 13Kaution und Freilassung gegen Auflagen (Bail)
Ordnungswidrigkeit

Das Gericht kann den Beschuldigten gegen Hinterlegung einer Kaution (Bail) oder unter Auflagen aus der Haft entlassen, sofern der Haftzweck auch dadurch gesichert ist. Als Auflagen kommen insbesondere Melde- und Erscheinungspflichten, Passabgabe sowie Kontakt-, Aufenthalts- oder Waffenverbote in Betracht. Die Höhe der Kaution bemisst sich nach Schwere der Tat, Fluchtgefahr und wirtschaftlichen Verhältnissen. Bei ordnungsgemäßem Erscheinen zu allen Terminen wird die Kaution nach Verfahrensabschluss zurückerstattet.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Bei Kapitalverbrechen kann die Freilassung gegen Kaution versagt werden. Entzieht sich der Freigelassene oder verstößt er gegen Auflagen, verfällt die Kaution und es ergeht sofort ein neuer Haftbefehl; Fluchthilfe wird nach dem StGB verfolgt.

§ 14Verständigung im Strafverfahren (Plea Agreement)
Ordnungswidrigkeit

Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht können sich über den Verfahrensgang verständigen (Plea Agreement), insbesondere über ein Geständnis gegen eine festgelegte Strafobergrenze. Die Verständigung ist offen in der Hauptverhandlung zu erörtern, zu protokollieren und unterliegt der Kontrolle des unabhängigen Gerichts; sie entbindet nicht von der Pflicht zur Wahrheitsermittlung. Ein im Rahmen einer gescheiterten Verständigung abgelegtes Geständnis darf nicht gegen den Angeklagten verwertet werden. Das Gericht bleibt an eine zugesagte Obergrenze gebunden, solange keine neuen erschwerenden Umstände bekannt werden.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Ein bloßes Formalgeständnis genügt nicht. Über den Schuldspruch bei Kapitalverbrechen kann keine Verständigung getroffen werden; die gerichtliche Kontrolle ist zwingend.

§ 15Rechtsmittel – Berufung und Revision
Ordnungswidrigkeit

Gegen ein Urteil können sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen. Mit der Berufung wird der Sachverhalt in einer neuen Verhandlung vollständig überprüft; mit der Revision wird das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler untersucht. Rechtsmittel sind binnen sieben Tagen nach Urteilsverkündung schriftlich einzulegen und zu begründen. Bis zur Entscheidung wird das Urteil grundsätzlich nicht vollstreckt, sofern keine Flucht- oder Wiederholungsgefahr besteht.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Legt allein der Verurteilte ein Rechtsmittel ein, darf das Urteil nicht zu seinem Nachteil verschärft werden (Verschlechterungsverbot / reformatio in peius).

§ 16Verjährung von Straftaten
Ordnungswidrigkeit

Die Verfolgbarkeit einer Tat erlischt mit Ablauf der Verjährungsfrist. Ordnungswidrigkeiten verjähren nach sechs Monaten, Vergehen nach drei Jahren und Verbrechen nach zehn Jahren; Mord und andere Kapitalverbrechen verjähren nicht. Die Verjährung wird durch Ermittlungshandlungen, Anklageerhebung oder Haftbefehl unterbrochen und beginnt danach neu; sie ruht, solange sich der Täter durch Flucht der Verfolgung entzieht. Nach Eintritt der Verjährung ist das Verfahren zwingend einzustellen.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Die Fristen laufen ab Beendigung der Tat. Für Amtsdelikte beginnt die Verjährung nicht vor dem Ausscheiden des Täters aus dem Amt zu laufen (Gleichbehandlung von Amtsträgern).

§ 17Zeugenschutzprogramm (WITSEC / USMS)
Ordnungswidrigkeit

Zeugen, deren Leben oder Gesundheit wegen ihrer Aussage erheblich gefährdet ist, können in das Zeugenschutzprogramm (Witness Security Program, WITSEC) aufgenommen werden. Durchführung und Betreuung obliegen dem U.S. Marshals Service (USMS), der Identität, Aufenthaltsort und persönliche Daten der geschützten Person geheim hält. Aussagen geschützter Zeugen können unter besonderen Schutzmaßnahmen erhoben werden, etwa unter Ausschluss der Öffentlichkeit oder audiovisuell aus abgeschirmtem Ort. Die Aufnahme setzt die vollständige und wahrheitsgemäße Kooperation des Zeugen voraus.

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Die vorsätzliche Enttarnung oder Gefährdung einer geschützten Person wird als eigenständiges Verbrechen mit hoher Freiheitsstrafe verfolgt. Falsche Angaben des Zeugen führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Programm.

§ 18Strafzumessung, Milderungs- und Schärfungsgründe
Ordnungswidrigkeit

Bei der Strafzumessung wägt das Gericht Schwere und Folgen der Tat, das Maß der Schuld, das Vorleben des Täters und sein Verhalten nach der Tat gegeneinander ab. Strafmildernd wirken insbesondere ein frühzeitiges Geständnis, tätige Reue, Schadenswiedergutmachung, Kooperation mit den Behörden und Ersttäterschaft; strafschärfend wirken Rückfall, bandenmäßige oder gewerbsmäßige Begehung, besondere Grausamkeit sowie Taten gegen Amtsträger. Mehrere Taten werden zu einer Gesamtstrafe zusammengeführt, die die schwerste Einzelstrafe übersteigt, aber deren Summe nicht erreicht (Asperationsprinzip). Leitlinie ist ein hartes, abschreckendes und konsequentes Strafen, das gleichwohl anschlussfähiges Folge-Roleplay ermöglicht und den Charakter nicht ohne Not dauerhaft aus dem Spiel entfernt („hardcore ohne RP-Vernichtung“).

Keine unmittelbare Strafandrohung (Regelung/Verfahren).

Hinweis: Sehr lange oder lebenslange Freiheitsstrafen bleiben außergewöhnlich schweren Taten vorbehalten. Der Regelfall soll Folge-RP erzeugen; Milderung sowie Bewährung mit Meldeauflagen sind vorrangig zu prüfen, wo der Strafzweck dies zulässt.